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Steuerhinterziehung: BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften

Steuerhinterziehung

BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften

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    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte. Diese heißen so, weil Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben wurden.
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte. Diese heißen so, weil Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben wurden. Foto: Uli Deck, dpa

    Das bundesweit erste Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigten die Richterinnen und Richter, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist.

    Darum geht es im Cum-Ex-Steuerskandal

    Der Begriff Cum-Ex steht für den größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Mehr als 130 Banken haben sich an den Geschäften beteiligt. Staatsanwälte ermitteln bundesweit gegen mehr als 1000 Beschuldigte.

    Nach neuesten Berechnungen soll der Schaden für die Finanzbehörden in Europa bei mehr als 55 Milliarden Euro liegen.

    Neben etlichen Zivilprozessen und Finanzgerichtsverfahren gibt es bisher drei Strafverfahren im Cum-Ex-Skandal. Die erste Anklage reichte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Mai 2018 am Landgericht Wiesbaden ein. Doch das Gericht prüfte die Anklageschrift ausführlich und ließ sie erst im Dezember 2019 zu.

    Die Frage, ob Cum-Ex-Deals strafbar sind, ist seit Juli 2021 höchstrichterlich geklärt. Das erste und bisher Strafurteil sprach das Landgericht Bonn im März 2020. Die dortige Wirtschaftsstrafkammer entschied, dass die Geschäfte strafbar sind, verurteilte zwei britische Aktienhändler aber zu milden Bewährungsstrafen. Grund: Sie standen der Staatsanwaltschaft bereitwillig Rede und Antwort. Der BGH bestätigte das Urteil.

    Gegen die zentrale Schlüsselfigur Hanno Berger laufen mindestens drei bekannte Strafverfahren: Neben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln in mehreren Komplexen. Das Landgericht Bonn hat diese Woche eine Anklage aus Köln zugelassen. In diesem Fall lautet der Vorwurf, der Anwalt habe die Hamburger Privatbank M.M. Warburg in mehreren Fällen schwerer Steuerhinterziehung mittels Cum-Ex-Geschäften beraten. Der Schaden wird auf rund 280 Millionen Euro beziffert. (hogs)

    Beteiligte erhielten Steuern zurück, die sie nie gezahlt hatten

    Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt. (dpa)

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