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Streik bei Lufthansa: Lufthansa-Streik trifft heute Zehntausende Reisende

Streik bei Lufthansa

Lufthansa-Streik trifft heute Zehntausende Reisende

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    Der Streik bei der Lufthansa geht weiter.
    Der Streik bei der Lufthansa geht weiter. Foto: Matthias Balk (dpa), Archiv

    Die Piloten der Lufthansa sind am heutigen Dienstag erneut in einen Streik getreten. "Auf der Kurzstrecke wurden 816 Flüge gestrichen", sagte ein Unternehmenssprecher am Morgen. 82.000 Passagiere seien betroffen.

    Am Mittwoch würden zudem 890 Verbindungen mit 98 000 Passagieren ausfallen. Dann zielt die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) auf die Langstrecke. Auch danach sind Streiks möglich, betonte Cockpit.

    Lufthansa scheiterte mit Klage gegen Streik

    Die Airline zog am Montagabend eine Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht München gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München zurück. Dieses hatte zuvor den Antrag der Lufthansa auf Untersagung des Ausstands abgewiesen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist damit rechtskräftig, wie auch das Landesarbeitsgericht mitteilte. Eine Lufthansa-Sprecherin sprach von "theoretischen Gründen" für den Schritt, die man nicht kommentieren wolle.

    Diese Rechte haben Fluggäste bei einem Streik

    Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Passagiere bestimmte Rechte. So dürfen sie zum Beispiel kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen.

    Reisende haben in den meisten Fällen auch die Möglichkeit, ihr Flugticket gegen einen Fahrschein für die Deutsche Bahn umzutauschen.

    Bei einem Piloten-Streik müssen sich die Airlines um die Passagiere am Flughafen kümmern. Den Reisenden stehen Essen und Getränke zu - oft bekommen sie dafür Gutscheine.

    Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtung in einem Hotel und auch die Fahrt dorthin bezahlen. Eine Pritsche im Terminal reicht in der Regel nicht aus

    Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline aber aus allen weiteren Pflichten entlassen.

    Normalerweise steht Reisenden eine Entschädigung zu, wenn sich ein Flug um mindestens drei Stunden verzögert oder er ganz ausfällt. Bei Streiks ist das aber nicht der Fall, da die nach Rechtssprechung als höhere Gewalt gelten.

    Bereits am vergangenen Dienstag hatte die Lufthansa versucht, die Streiks gerichtlich zu stoppen. Sie scheiterte aber vor zwei Arbeitsgerichten in Frankfurt.

    Ein Angebot des Konzerns hatten die Piloten am Wochenende abgelehnt. Lufthansa hatte ein Gehaltsplus von 4,4 Prozent eine Einmalzahlung von 1,8 Monatsgehältern und Neueinstellungen vorgeschlagen. VC sieht darin "kein verhandlungsfähiges Angebot." Sie fordert Tariferhöhungen von zusammen 22 Prozent über fünf Jahre bis April 2017. dpa

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