Die juristische Auseinandersetzung um eine umstrittene Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller mit Rabattgutscheinen von Konkurrenten wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Wettbewerbszentrale legte gegen ein Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts Revision ein, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Fall sei von grundsätzlicher Bedeutung für den Handel.
Die juristische Auseinandersetzung um die Werbeaktion geht weiter
Das Oberlandesgericht hatte Anfang Juli entschieden, dass die Ankündigung, solche Gutscheine einzulösen, allein kein unlauterer Wettbewerb sei - auch nicht wenn etwa einzelne Unternehmen namentlich genannt würden. Es liege auch keine unlautere Werbe-Sabotage vor. Müller verhindere durch sein Vorgehen nicht den Wettbewerb zwischen sich und den Konkurrenten, sondern verschärfe ihn.
Das Vorgehen von Müller könnte ganz allgemein spürbare Auswirkungen auf die Coupon-Werbung haben, kritisierte hingegen die Wettbewerbszentrale. "Wenn die Werbenden davon ausgehen müssen, dass ihre Gutscheine von der Konkurrenz ohne deren Werbemittelaufwand ausgenutzt werden, könnte die Attraktivität derartiger Aktionen in Frage gestellt werden." Die Wettbewerbshüter waren bereits mit ihrer Klage vor dem Landgericht Ulm gescheitert.dpa/lsw