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Digitales: Urheberrecht im Internet: Führt die EU Upload-Filter ein?

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Urheberrecht im Internet: Führt die EU Upload-Filter ein?

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    Auf Internetportalen wie Google News werden Nachrichtenanreißer veröffentlicht. Damit verdient Google Geld. Die Frage ist: Muss es etwas davon abgeben?
    Auf Internetportalen wie Google News werden Nachrichtenanreißer veröffentlicht. Damit verdient Google Geld. Die Frage ist: Muss es etwas davon abgeben? Foto: dpa (Symbolbild)

    Für viele Internet-Nutzer ist es ein alltäglicher Vorgang: Zunächst ein Blick auf die Nachrichtenübersicht eines Online-Anbieters, wie Google News, werfen, von dort klickt man sich weiter zu dem Beitrag, der interessiert. Doch das könnte sich ändern – je nachdem, wie sich die Mehrheit des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament am Mittwoch und zwei Wochen später die Mehrheit des Abgeordnetenhauses entscheiden. Auf dem Tisch liegt ein zentraler Teil des neuen digitalen Urheberrechtes, das Leistungsschutzrecht. Wichtigster Vorschlag: Künstler, Autoren und Verlage sollen davor bewahrt werden, dass Fremde ihre Bilder, Videos, Musik und Texte kostenfrei übernehmen.

    EU-Institutionen schlagen die Einführung eines Upload-Filters

    Der Streit darum tobte bis zuletzt heftig. Schließlich ist längst noch nicht klar, ab wann ein schützenswerter Inhalt vorliegt. Einige befürchten, dass schon ein Link, der die Schlagzeile des hinterlegten Artikels enthält, als Leistung gelten könnte, für die jeder zahlen soll, der den Hinweis weitergibt. Die Einnahmen sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission an die privaten Verlage gehen. Axel Voss (CDU), Europa-Abgeordneter und Berichterstatter des Parlamentes für das Thema, gibt sich unaufgeregt: „Links sind nicht betroffen.“ Sie würden noch keine schöpferische Leistung beinhalten. Das beruhigt Kritiker wie die Piratin Julia Reda, die in der Grünen-Europafraktion sitzt, keineswegs. Sie befürchtet: „Schon ein oder zwei erste Sätze aus einem Artikel könnten künftig unter das Leistungsschutzrecht fallen.“

    Die möglichen Folgen einer derart konsequenten Regelung treibt die Internet-Gemeinde um. Denn die EU-Institutionen schlagen die Einführung eines Upload-Filters vor, der alle hochgeladenen Dateien filzt und urheberrechtlich relevante Fotos, Videos, Musikstücke oder Texte nicht zulässt. Erfahrungen damit hat Googles Video-Portal Youtube. Es nutzt ein solches System. Reda sieht dann nicht nur große Suchmaschinen wie Google, sondern auch Facebook, Wikipedia und sogar Dating-Apps betroffen. Voss schließt dies wiederum aus.

    Das ist der Internetriese Google

    Google Inc. wird 1998 von Larry Page und Sergey Brin gegründet.

    Der Firmenname "Google" ist ein Wortspiel aus "googol", dem mathematischen Fachbegriff für eine 1 gefolgt von 100 Nullen.

    Am 1. April 2004 startet Google "Gmail". Der E-Mail-Dienst bietet ein Suchprogramm, Speicherplatz und eine Sortierung der Nachrichten nach Threads (Konversationen).

    Am 18. August 2004 geht Google an die Börse.

    2005 kommen Google Maps und Google Earth auf den Markt.

    2006 übernimmt der Konzern die Video-Website YouTube.

    2007 später stellt Google das Betriebssystem Android vor, eine offene Plattform für Mobilgeräte.

    Der Internetbrowser Google Chrome kommt am 2. September 2008 auf den Markt.

    Im Juni 2011 stellt Google das Projekt Google+ vor. Somit ist der Internetriese auch in den sozialen Netzwerken vertreten.

    2017 hat die Google-Mutter Alphabet mehr als 100 Milliarden Umsatz gemacht.

    www.google.com gilt als die meistbesuchte Website der Welt.

    Die Unklarheit wird längst zur Unsicherheit, aus der die Gegner eine Gefahr ableiten: Aus Angst vor Urheberrechtsverstößen könne es zu vorauseilendem Gehorsam, also übermäßigem Blockieren von kritischen Inhalten, kommen. Das Leistungsschutzrecht als Zensur der Online-Medien-Landschaft? Voss weist das zurück, pocht aber darauf: „Plattformen, die urheberrechtlich geschütztes Material vertreiben, machen extreme weltweite Geschäfte. Die müssen etwas abgeben.“

    Unternehmen verdienen Geld mit redaktionellen Inhalten

    Das sieht auch Peter Stefan Herbst, Chefredakteur der Saarbrücker Zeitung und Sprecher einer Initiative von Chefredakteurinnen und Chefredakteuren aus Deutschland, so: „Wir beobachten mit großer Sorge, dass die Finanzierung der Arbeit der Redaktionen zunehmend infrage steht, weil kommerzielle Unternehmen Schlagzeilen, Textausschnitte oder ganze Artikel übernehmen, ohne hierfür zu zahlen.“

    Noch ist unklar, ob sich die Gegner, die in den vergangenen Wochen alle Europa-Abgeordneten angeschrieben haben, um sie zur Abwehr von Upload-Filtern zu bewegen, durchsetzen. Im Kreis der Mitgliedstaaten hält sich der Widerstand in Grenzen. Neben Deutschland wollen fünf weitere Mitgliedstaaten die aktuelle Form des Leistungsschutzrechts ablehnen.

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