
Bundesregierung erhöht den Mindestlohn ab 2017

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Ab 2017 steigt der Stundenlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im kommenden Jahr ist unter Dach und Fach. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die entsprechende Verordnung, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Damit steigt der Mindestlohn zum 1. Januar von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto. Die Anhebung war im Sommer von der Mindestlohn-Kommission beschlossen worden; die Bundesregierung konnte in ihrer Verordnung nicht von dieser Vorgabe abweichen.
Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte damals der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius. "Die Höhe der Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung." Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an.
Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet die Erhöhung ein Plus von 54,40 Euro brutto im Monat. Pro Jahr ist das ein Verdienstzuwachs von gut 650 Euro.
IAB-Direktor Möller: Deutscher Arbeitsmarkt ist in solider Verfassung
Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), sagte im Sommer zum Thema: "Der deutsche Arbeitsmarkt ist in einer soliden Verfassung. Ich sehe daher nicht, dass die geplante moderate Anpassung des Mindestlohns zu steigender Arbeitslosigkeit führt". Zuvor hatten einige Wirtschaftsverbände einen Verzicht auf eine Mindestlohn-Erhöhung gefordert.
Insgesamt hat sich der Mindestlohn nach Erkenntnissen des Institutschefs als Erfolg erwiesen. Die Regelung habe vielen Menschen zu höheren Einkommen verholfen. Zwar seien einige Minijobs wegfallen, etliche davon aber in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt worden. Vorrangig in Teilen Ostdeutschlands hätten sich einige Arbeitgeber über den Mindestlohn beklagt. "Das sind aber aus unserer Sicht eher Einzelfälle. AZ/afp/dpa
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