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  3. Wohnen: Mieter sollen mehr Rechte bekommen

Wohnen
26.11.2015

Mieter sollen mehr Rechte bekommen

Viele Mietshäuser müssen energetisch saniert werden. Lohnt sich die Investition für Vermieter künftig noch, wenn sie die Kosten nur noch zu einem geringeren Teil umlegen dürfen?
Foto: Gina Sanders, Fotolia

Mieter haben künftig wohl mehr Rechte. Warum die Pläne von Verbraucherschutzminister Maas dem Mieterbund trotzdem nicht weit genug gehen.

Bei „Haus & Grund“, dem Zentralverband der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer in Deutschland, ist das Entsetzen groß. „Das geht weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus“, sagt Alexander Wiech, Sprecher der größten Interessengemeinschaft von privaten Eigentümern, unserer Zeitung. Mehr noch, die Pläne von Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD), das Mietrecht nach der Einführung der sogenannten Mietpreisbremse in einem zweiten Schritt deutlich zu verschärfen, stünden sogar in klarem Gegensatz zu den Vereinbarungen von CDU, CSU und SPD. „Das widerspricht allem, was die Bundesregierung mit der Energiewende und dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen auf den Weg gebracht hat.“

Deutscher Mieterbund: Justizminister setzt Koalitionsvertrag um

Beim Deutschen Mieterbund hingegen, der die Interessen der Mieter in Deutschland vertritt, nimmt man die Pläne aus dem Hause des SPD-Ministers mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis. „Der Justizminister setzt das um, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, insofern ist das kein Grund zur Aufregung“, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher der Mieterschutzorganisation. Seine Vorschläge beträfen die richtigen Themen und wichtige Mietrechtsprobleme. „Aus Sicht der Mieter hätte man sich allerdings noch weitergehende Regelungen zur Begrenzung des Mietpreisanstiegs vorstellen können.“

Heiko Maas selbst hat, wie es scheint, eher die Interessen der Mieter als die der Eigentümer im Blick. Die Mieter müssten noch stärker als bisher vor „finanzieller Überforderung“ geschützt werden, schreibt er in dem Eckpunktepapier, das jetzt bekannt wurde und heftige Reaktionen ausgelöst hat. Nach den Plänen von Maas sollen die Möglichkeiten der Vermieter, sowohl bei laufenden Verträgen als auch bei Neuvermietungen Mieterhöhungen durchzusetzen, deutlich erschwert werden.

Vermieter sollen weniger Kosten auf die Mieter umlegen können

Bei den laufenden Verträgen konnten die Eigentümer nach einer Modernisierung der Wohnung elf Prozent der Kosten pro Jahr auf die Mieter umlegen. Dieser Wert soll nach den Plänen von Maas auf nur noch acht Prozent gesenkt werden – im Koalitionsvertrag war noch von zehn Prozent die Rede. Zudem darf innerhalb von acht Jahren die Miete maximal um 50 Prozent steigen, auf keinen Fall aber um mehr als vier Euro je Quadratmeter. Und: Mieter sollen sich leichter gegen Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen wehren können, indem sie „finanzielle Härten“ geltend machen. Dies soll dann der Fall sein, wenn sich die Bruttokaltmiete auf über 40 Prozent des Nettoeinkommens beläuft.

Auch bei Neuvermietungen plant Maas eine Verschärfung der geltenden Regelung. Nach der von der Großen Koalition bereits beschlossenen Mietpreisbremse darf die Miete in Gebieten mit nachgewiesener angespannter Wohnungssituation maximal zehn Prozent über der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundlage dafür ist der jeweilige Mietspiegel, in den alle Vertragsabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten vier Jahre einfließen. Maas will die Berechnungsgrundlage nun auf die Mietentwicklung der letzten zehn Jahre ausweiten, was eine deutliche Senkung des Durchschnittswertes zur Folge hat. Zudem will er genaue Kriterien für die Erstellung von Mietspiegeln vorlegen.

Die Mietrechtsexpertin der CSU-Landesgruppe, Anja Weisgerber, kündigte gegenüber unserer Zeitung Widerstand an. Die Union stünde für ein „ausgewogenes Mietrecht, das die Mieter vor Überforderung schützt“, es dürfe aber gleichzeitig keine Investitionen verhindern. Das aber sei der Fall. „Mit den Eckpunkten schießt das Bundesjustizministerium über das Ziel und auch über den Koalitionsvertrag hinaus.“

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