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Frauenquote: Europas Vorstände werden weiblicher

Frauenquote

Europas Vorstände werden weiblicher

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    Bis Ende 2026 müssen börsennotierte Firmen mindestens 40 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Gilt die Quote für Aufsichtsräte wie auch Vorstände, müssen 33 Prozent erreicht werden.
    Bis Ende 2026 müssen börsennotierte Firmen mindestens 40 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Gilt die Quote für Aufsichtsräte wie auch Vorstände, müssen 33 Prozent erreicht werden. Foto: Annette Riedl, dpa (Symbolbild)

    Es klingt wie aus dem letzten Jahrhundert: In den Niederlanden gibt es mehr Geschäftsführer mit dem Vornamen Peter als weibliche CEOs. Doch in anderen Ländern sieht es kaum besser aus. "Ein ewiger Thomas-Kreislauf?" Mit diesem Titel überschrieb vor wenigen Jahren die gemeinnützige Allbright-Stiftung eine Studie, die zu dem Ergebnis kam, dass in deutschen Börsenunternehmen mehr Thomase und Michaels an der Spitze stehen als Frauen insgesamt.

    Nun mischt sich die EU in die Männerrunden von Berlin bis Kopenhagen, von Warschau bis Athen ein. Am Mittwoch geben Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Rats der 27 Mitgliedstaaten endgültig grünes Licht für eine europaweite Frauenquote in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen. Bis Ende 2026 müssen die Firmen mindestens 40 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Gilt die Quote für Aufsichtsräte wie auch Vorstände, müssen 33 Prozent erreicht werden. Am Dienstag nahm das Parlament die Richtlinie an – mehr als zehn Jahre nach der Vorlage des Vorschlags.

    Viele Firmen haben beim Thema Gleichberechtigung noch einen weiten Weg vor sich

    "Ein großer Tag für uns alle", lobte die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Evelyn Regner. Die Österreicherin stand gemeinsam mit der Niederländerin Lara Wolters dem federführenden Team vor, das die Richtlinie für das EU-Parlament aushandelte. Das Gesetz sei laut Wolters vor allem "ein Sieg für Mädchen, die nicht das werden können, was sie nicht sehen". Die EU habe den "frauenlosen Aufsichtsräten den Kampf angesagt", meinte die deutsche SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl. Auf lange Sicht werde sich "kein Unternehmen halten können, das sich dem gesellschaftlichen Wandel und damit auch der weitergehenden Gleichstellung verschließt". Die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler bezeichnete Quoten als "Türöffner". Sie machten Sinn, um Strukturen aufzubrechen. "Wir brauchen aber auch den richtigen Mindset in Unternehmen."

    Tatsächlich haben die Firmen noch einen weiten Weg vor sich. Derzeit werden nur acht Prozent der Spitzenposten von Frauen besetzt. Nur drei von zehn Vorstandsmitgliedern großer europäischer Konzerne sind weiblich. Dabei stechen Länder wie Ungarn, Zypern und Estland als Negativbeispiele heraus, wo durchschnittlich lediglich eine Frau auf zehn männliche Geschäftsführer kommt. "Dies spiegelt nicht unsere Gesellschaft wider", so Wolters. Beim Blick in die Hörsäle der Universitäten überraschen die Zahlen noch mehr. Rund 60 Prozent der jungen Leute, die einen Hochschulabschluss absolvieren, sind weiblich.

    Börsennotierte Unternehmen müssen zur Frauenquote berichten

    Künftig soll es mehr Transparenz bei den Auswahlkriterien geben. Die Abgeordneten betonten, dass das wichtigste Kriterium auch künftig die Qualität der Bewerber bleibe. Talent sei jedoch nicht der Grund, warum Frauen in der Geschäftsführung unterrepräsentiert seien, sagte Wolters. Es gebe vielmehr "strukturelle Probleme, die Frauen in ihren Karrieren benachteiligen" wie etwa Mängel bei der Kinderbetreuung. Kritikern einer Quote erteilte die Sozialdemokratin eine Absage: "Wir haben versucht, höflich zu fragen. Wir haben versucht, darauf zu warten, dass die Altherren-Netzwerke untergehen." Aber: "Wo es an Willen mangelt, braucht es ein Gesetz."

    Künftig müssen börsennotierte Unternehmen den zuständigen Behörden einmal jährlich mitteilen, wie es um die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen steht. Erreichen sie die gesetzten Ziele nicht, müssen sie berichten, wie sie diese erfüllen wollen. Um die Maßnahme effektiv durchsetzen zu können, sind die Mitgliedstaaten angehalten, Sanktionen einzuführen, die "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sind. Die Strafen könnten beispielsweise Geldbußen für Unternehmen oder eine Einschränkung bei öffentlichen Aufträgen umfassen.

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