Die Tochter kam 1968 auf die Welt, der Sohn 1975, die Zwillinge 1977. Vier Kinder hat Heidemarie Schmidt-Aßmann auf die Welt gebracht. Eine Kinderbetreuung am Nachmittag gab es damals, in den 70er Jahren, am Schliersee im Kreis Miesbach nicht. Ihren Beruf als Krankenschwester konnte sie deshalb meist nur im Nachtdienst ausüben. Das Kindergeld betrug gerade einmal 50 D-Mark. „Die Mütter können sich heute überhaupt nicht vorstellen, wie die Situation damals war“, sagt sie heute 76-Jährige, die seit 1980 in Königsbrunn im Kreis Augsburg lebt. Deshalb setzt sie sich mit Nachdruck für eine Gleichstellung bei der Mütterrente ein. Denn während Mütter, deren Kinder vor 1992 auf die Welt kamen, zweieinhalb Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet bekommen, sind es bei Müttern mit Kindern, die nach 1992 auf die Welt kamen, drei Erziehungsjahre. Diese „Ungerechtigkeit“ – sagt sie – müsse beseitigt werden.
Mütterrente
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