Worauf müssen Eigentümer in Zukunft bei der Grundsteuer achten?
Plus Die ersten Informationsschreiben zur reformierten Grundsteuer kommen bei Grund- und Hausbesitzern an. Viel Zeit bleibt den Eigentümern nicht – aber es gibt einiges zu beachten.
Vier Monate. So lange haben Haus- und Grundstückseigentümer Zeit, die Formulare zur neuen Grundsteuer-Berechnung auszufüllen und einzureichen. Das ist die Kurzfassung – ganz so einfach ist das aber nicht. Worauf man bei dieser Steuererklärung achten muss und was eventuell zeitlich zu beachten ist, sind Fragen, mit denen sich die Eigentümer auseinandersetzen müssen.
Die Grundsteuererklärung kann zwischen Juli und Oktober eingereicht werden
Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>> Zwar gibt es online die Möglichkeit, vom 1. Juli an die Flurstücksnummer, Gemarkung und Ertragsmesszahl kostenlos im Internet einzusehen ... <<
Der Staat hat alle Daten - schaltet diese im Internet frei und lässt den Bürger die Informationen abfragen um diese wieder dem Staat in Gestalt des Finanzamtes zur Verfügung zu stellen ;-)
@Peter P.
muss Ihnen vollkommen zustimmen!
Alle Daten sind den Ämtern bekannt, daher ist dies reine Schikane!
Die verantwortlichen Behörden können ganz einfach ihre Informationen mitteilen und die erhaltenen Änderungen einspeisen.
Da müssten dann allerdings Beamte arbeiten
Minus der rechtlichen Freigabe zur Datenverarbeitung und einer Qualitätskontrolle. Im Prinzip machen wir das Ganze wegen dem a) Datenrecht und b) der Überprüfung der Angaben. Schließlich sind die Besitzer diejenigen mit dem meisten Interesse, dass es korrekt ist.
@ Eduard R.
Die Datenschutzgrundverordnung ist für das Finanzamt außer Kraft gesetzt
(siehe z.B. Lohnsteuerkarte - muss vom Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt übermittelt werden; auch Renteneinkünfte und Kapitalerträge von Banken) -> Datenschutzgrundverordnung - NEIN
Ihre Argumentation geht also an der Realität vorbei!
Besser wäre es gewesen:
Finanzamt an (potentiellen) Steuerhinterzieher (von dem geht das Finanzamt aus) das ist unser aktueller Stand, was hat hat sich geändert?
Und Warum erst ab 01.07.2022 und nur bis zum 31.10.2022 (und nur mit Elster)?
Ohne Elster könnte man das doch bereits jetzt beantragen und das Ergebnis bis zum 01.07.2022 bekommen - wir wissen doch alle, dass unsere bürokratischen Mühlen nicht, bis sehr langsam mahlen!
Wie kann aus Ihrem Punkt a) Ihr Punkt b) überprüft werden - doch nur, wenn Punkt a) dem Finanzamt bereits bekannt ist!
Nett finde ich, dass die Bürger das in drei Monaten mit Ferien- und Urlaubszeit erledigen sollen und die Verwaltung sich dann zwei Jahre Zeit lässt. Ich dachte, der Bürger ist der Souverän in unserem Land....
aha... Menschen , die über keinen Internetanschluß verfügen oder keinen handhaben können, die "dackeln" also laut Frau Gabriele Seidenspinner (Rechtsanwältin) zum Finanzamt. Kann/muß man denn, ohne Internet-tauglich zu sein, nur noch laufen wie ein Hund? Oder ist hier die wohl notwendige Unterwürfigkeit gegen über dem Amt gemeint? Die Dackel die ich kenne, sind allerdings wenig unterwürfig und sehr selbstbewußt.
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Jedoch gibt es die von Ihnen genannten Seiten nicht mehr (Online-Rechner)
und auch die Info und Ausfüllhinweise verweisen auf
"Dies ist keine sichere Verbindung--
--Hacker könnten versuchen, deine Daten von www.grundsteuer.bayern.de. zu stehlen"
bitte um Entfernung dieser Links