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Online-Portal Yelp: Gericht: Yelp muss Schadenersatz an Fitness-Studios zahlen

Online-Portal Yelp

Gericht: Yelp muss Schadenersatz an Fitness-Studios zahlen

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    Das Online-Bewertungsportal Yelp musste sich vor Gericht wegen schlechter Gesamtbewertungen von Fitnessstudios verantworten, da hierfür nicht alle Bewertungen berücksichtigt wurden.
    Das Online-Bewertungsportal Yelp musste sich vor Gericht wegen schlechter Gesamtbewertungen von Fitnessstudios verantworten, da hierfür nicht alle Bewertungen berücksichtigt wurden. Foto: Justin Lane/EPA/dpa (Symbolbild)

    Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen - plus Zinsen. Außerdem soll

    Betreiberin des Fitnessstudios hatte wegen schlechter Bewertungen geklagt

    Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil bei Yelp nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet. 

    "Die schaden kleinen Unternehmen", sagte Holland. "Wer geht denn da noch hin, wenn man schlechte Bewertungen hat?" Die 66-Jährige sieht sich als Vorkämpferin. "Das lasse ich nicht auf mir sitzen", sagte sie. "Dass wir gewonnen haben, freut mich gerade für diese kleinen Firmen. Das ist wie David gegen Goliath."

    Schon vor einem Jahr gab es Streit um Yelp-Bewertungen

    Auf Yelp haben Nutzer die Möglichkeit, Geschäfte aller Art zu bewerten - von einem Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht") bis zu fünf Sternen ("Wow! Besser geht's nicht"). Welche Bewertungen dem Besucher der Website angezeigt werden und wie hoch die Gesamtbewertung ausfälle, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Bewertungen als "empfohlen" angezeigt werden. Die Empfehlungen werden von einer Software nach verschiedenen Kriterien erstellt. 

    Dabei wird unter anderem berücksichtigt, wie viele Bewertungen ein Nutzer bisher abgegeben hat: Wer er neu oder wenig aktiv ist, landen seine Beiträge oft unter den "nicht empfohlenen". Einen heftigen Streit um das Thema gab es bereits vor einigen Jahren, weil die Yelp-Software nach der Übernahme des deutschen Konkurrenten Qype viele der neu dazugekommenen Bewertungen verwarf. Damals hielt das Vorgehen von Yelp aber gegen Klagen stand. (dpa)

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