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Rente: Doppelbesteuerung der Rente: Das müssen Sie zu Wegfall, Höhe und Rückzahlung wissen

Rente

Doppelbesteuerung der Rente: Das müssen Sie zu Wegfall, Höhe und Rückzahlung wissen

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    Bei einigen Rentnerinnen und Rentnern wird die Rente doppelt besteuert.
    Bei einigen Rentnerinnen und Rentnern wird die Rente doppelt besteuert. Foto: Lino Mirgeler, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Die Doppelbesteuerung der Rente ist ein Thema, das seit vielen Jahren diskutiert wird. Bei Rentnerinnen und Rentnern macht sich Unmut breit, da ihre Rente besteuert wird, obwohl sie schon während ihres Arbeitslebens Steuern auf die Rentenbeiträge gezahlt haben. So werden einige Rentner doppelt besteuert. Die Politik weiß um das Problem und auch die Justiz hat gefordert, dass de Doppelbesteuerung ein Ende haben muss. Wann diese genau wegfällt, wie hoch sie ausfällt und was Sie über eine Rückzahlung wissen müssen, erfahren Sie im Artikel.

    Was ist die Doppelbesteuerung?

    Bei der Doppelbesteuerung der Rente geht es Finanztip zufolge um zwei Zahlen:

    • Steuerfreien Rentenzufluss: Dabei handelt es sich um den gesamten steuerfreien Anteil der Rente bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung
    • Versteuerte Rentenbeiträge: Das sind die gesamten Beiträge für die Rentenversicherung, die bereits aus versteuertem Einkommen geleistet wurden

    Eine Doppelbesteuerung liegt dann vor, wenn der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist als die versteuerten Rentenbeiträge. Personen, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen also auf einen Teil der Rentenbeiträge, die sie schon versteuert haben, später als Rentner noch einmal Steuern.

    Warum kann eine Doppelbesteuerung der Rente überhaupt passieren?

    Dass Renten überhaupt doppelt besteuert werden können, liegt am Umbau des Rentensystems seit 2005. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die sogenannte vorgelagerte Besteuerung. Versicherte zahlten also die Rentenversicherungsbeiträge aus Einkommen, das sie bereits versteuert haben. Im Gegenzug war dafür der größte Teil der Rente steuerfrei.

    Im Urteil vom 6. März 2002 forderte das Bundesverfassungsgericht, dass das Rentensystem auf die nachgelagerte Besteuerung umgebaut werden soll. So sollte das System genauso aufgebaut werden, wie bei Beamten im Ruhestand.

    Wer kann von der Doppelbesteuerung betroffen sein?

    Eine Doppelbesteuerung der Rente dürfte eher die Minderheit der Menschen in Deutschland betreffen, wie Finanztip die Lage einschätzt. Besonders Rentnerinnen und Rentner, die keine Steuern zahlen müssen, da sie nur wenig verdienen, sollen nicht betroffen sein.

    Ansonsten hat der Bundesfinanzhof bestimmte Gruppen identifiziert, die von einer Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind:

    • Rentnerinnen und Rentner, die erst seit kurzer Zeit Rente beziehen (etwa seit 2005)
    • Menschen, die früher selbstständig waren und ihre Rentenversicherungsbeiträge zum größten Teil selbst finanziert haben und keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse erhalten haben
    • Rentnerinnen und Rentner, die ledig sind und keine Hinterbliebenenrente, wie etwa Witwenrente bekommen
    • Männer, da sie statistisch gesehen früher sterben als Frauen

    Finanztip zufolge sind Menschen, die ihr ganzes Leben lang ausschließlich Arbeitnehmer waren, eher nicht von der Doppelbesteuerung betroffen. Selbstständige hingegen könnte es treffen. Das liegt daran, dass sie keine Zuschüsse vom Arbeitgeber bekommen haben und sich ihre Altersvorsorge selbst aufbauen mussten.

    Doppelbesteuerung: Wie viel Prozent der Rente muss man versteuern?

    Wer in den Ruhestand geht, muss auf die Rente Steuern zahlen. Allerdings müssen nur diejenigen Steuern zahlen, die bis zu einer bestimmten Grenze verdienen. Wie viel Steuern genau gezahlt werden müssen, hängt davon ab, in welchem Jahr man genau in Rente geht. Personen, die zum Beispiel im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen sind, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Seitdem steigt der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, stetig an. Bis zum Jahr 2040 muss die Rente dann zu 100 Prozent versteuert werden.

    Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird bei denjenigen, die bis 2039 in Rente gehen vom Finanzamt ein Rentenfreibetrag errechnet. Dieser bleibt dann bis ans Lebensende unverändert. Wenn die Rente steigt, dann erhöht sich also der Rentenfreibetrag nicht, sondern nur das zu versteuernde Renteneinkommen.

    Wie viel Rente Sie genau versteuern müssen, können Sie der folgenden Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente entnehmen:

    Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

    Jahr des RenteneintrittsAnteil der Rente, die besteuert wird in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
    Bis 20055050
    20065248
    20075446
    20085644
    20095842
    20106040
    20116238
    20126436
    20136634
    20146832
    20157030
    20167228
    20177426
    20187624
    20197822
    20208020
    20218119
    20228218
    20238317
    20248416
    20258515
    20268614
    20278713
    20288812
    20298911
    20309010
    2031919
    2032928
    2033937
    2034946
    2035955
    2036964
    2037973
    2038982
    2039991
    ab 20401000

    Allerdings wird in der Politik derzeit darüber diskutiert, ob die Rente erst bis zum Jahr 2060 voll versteuert werden muss. Ein Ergebnis steht bislang allerdings noch aus.

    Wann fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?

    Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019 ist die Regierung gewillt, die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Damit die Doppelbesteuerung der Rente abgeschafft werden kann, sind laut dem Finanzministerium für die Umsetzung "gesetzliche Regelungen im Bereich der Rentenbesteuerung anzupassen". Wann dieser Prozess abgeschlossen ist, ist allerdings nicht klar. Auf Nachfrage unserer Redaktion sagte das Finanzministerium: "Die Bundesregierung arbeitet konsequent an der Umsetzung dieser gesetzlichen Anpassungserfordernisse, um eine 'doppelte Besteuerung' in jedem Einzelfall zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen." Wann die Doppelbesteuerung der Rente also genau wegfällt, ist also weiterhin unklar.

    Wie bereits erwähnt wird in der Politik gerade diskutiert, dass die Rente erst bis zum Jahr 2060 voll versteuert werden soll. Wie das Finanzministerium nun mitgeteilt hat, könnte das aber schon im Jahr 2058 der Fall sein. Auf Nachfrage sagte das Ministerium, dass der Koalitionsvertrag für die Besteuerung der Rente aus der Basisversorgung einen langsameren Anstieg des Besteuerungsansteils ab dem Jahr 2023 vorsieht - und zwar jährlich nur noch einen halben, anstatt bisher einen Prozentpunkt. "Dies führt im Ergebnis für Renteneintrittsjahrgänge ab dem Jahr 2023 zu einem höheren, dauerhaft festzuschreibenden Rentenfreibetrag und wirkt sich mithin auf die Vergleichsgröße der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse aus", erklärt das Finanzministerium.

    Welche Jahrgänge profitieren, wenn die Doppelbesteuerung der Rente wegfällt?

    Rentenexperte Werner Siepe hat in einer Fallstudie für die Süddeutsche Zeitung aufgezeigt, welche Jahrgänge von einem Wegfall der Doppelbesteuerung der Rente profitieren könnten. Da noch nicht ganz sicher ist, ob die Rente wirklich bis 2040 voll versteuert werden muss oder doch erst bis 2060 hat Siepe eine geschätzte Steigerungsrate von 0,5 Prozent genutzt.

    Seinen Berechnungen nach profitieren unter diesen Voraussetzungen besonders die Jahrgänge 1975 bis 1980. Wer etwa im Jahr 1975 geboren wurde und ein Durchschnittseinkommen bezieht, kann mit einem Steuervorteil von 12.482 Euro und bei einem Spitzeneinkommen mit 23.522 Euro Vorteil rechnen. Menschen, die 1980 geboren wurden und durchschnittlich verdienen, haben einen Steuervorteil von 9952 Euro - bei einem Spitzeneinkommen beträgt der Vorteil 18.819 Euro.

    Die Jahrgänge 1960 und 1990 hingegen profitieren am wenigsten vom Wegfall der Doppelbesteuerung der Rente. Bei einem Durchschnittseinkommen haben sie einen Steuervorteil von 1538 Euro (Jahrgang 1960) und 2800 Euro (Jahrgang 1990). Beziehen sie Spitzeneinkommen haben sie einen Steuervorteil von 2937 Euro (Jahrgang 1960) und 5259 Euro (Jahrgang 1990).

    Die Süddeutsche Zeitung weist allerdings daraufhin, dass man genau genommen nicht von einem wirklichen Steuervorteil sprechen könne, da die Berechnung nur den Betrag darstellt, den die Rentnerinnen und Rentner zu viel an Steuern gezahlt haben.

    Was muss man für eine Rückzahlung der Doppelbesteuerung der Rente tun?

    Personen, die wissen oder vermuten, dass ihre Rente doppelt besteuert wird, mussten in der Vergangenheit mit Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Steuern zu erwirken. Rentnerinnen und Rentner, auf deren Steuerbescheid sich ein Vorläufigkeitsvermerk befindet, müssen das nicht.

    Nach Angaben des Portals Finanztip hat das Bundesfinanzministerium die Behörden am 30. August 2021 angewiesen, dass diese die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 lediglich vorläufig festsetzen. So müssen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr selbst einen formellen Einspruch einreichen. Wer allerdings davon überzeugt ist, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, muss die entsprechenden Nachweise beim Finanzamt einreichen.

    Um eine Rückzahlung der Doppelbesteuerung der Rente zu erwirken, müssen die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen und alle Steuerbescheide gesammelt werden, aus denen sich die einzelnen Beiträge zur Rentenversicherung ablesen lassen. Nur so kann eine Doppelbesteuerung bewiesen werden.

    Übrigens: Über die Rente kursieren viele Irrtümer und Mythen. Wichtig ist, dass die Rente beantragt wird. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Außerdem müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, sonst können Strafen drohen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.

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