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Rente: Grundfreibetrag 2023: Wer Steuern auf die Rente zahlt, muss ihn kennen

Rente

Grundfreibetrag 2023: Wer Steuern auf die Rente zahlt, muss ihn kennen

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    Wer Rente bekommt, muss in vielen Fällen auch Steuern zahlen. Allerdings nur bis zum Grundfreibetrag.
    Wer Rente bekommt, muss in vielen Fällen auch Steuern zahlen. Allerdings nur bis zum Grundfreibetrag. Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Symbolbild)

    Wer das Renteneintrittsalter erreicht hat, bekommt die Altersrente ausgezahlt. Das kann zum Beispiel nach 35 Beitragsjahren oder nach 45 Beitragsjahren der Fall sein. Dann muss die Rente noch versteuert werden. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Grundfreibetrag. Wie hoch dieser ist, lesen Sie im Artikel.

    Grundfreibetrag 2023 bei der Rente: Wie viel Geld wird nicht angerechnet?

    Sobald das Renteneintrittsalter erreicht wird, bekommen Versicherte ihre Altersrente ausbezahlt. Dafür muss mindestens die Wartezeit erfüllt sein, dann ist es möglich, bereits nach fünf Jahren Arbeit Rente zu beziehen. Allerdings fällt diese natürlich deutlich geringer aus, als nach 40 Jahren Arbeit.

    Grundsätzlich müssen Versicherte auf die Rente Abgaben und Steuern zahlen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Das gilt allerdings nicht für alle Rentnerinnen und Rentner, da der Grundfreibetrag entscheidend ist. Dieser erhöht sich jedes Jahr:

    • 2021: 9744 Euro
    • 2022: 10.347 Euro
    • 2023: 10.908 Euro

    Jeder Cent, der über diesem Betrag liegt, muss versteuert werden. Wer pro Jahr weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung hat, muss seine Rente also nicht versteuern.

    Wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss, hängt laut Deutscher Rentenversicherung vom Rentenbeginn ab:

    • 2021: 81 Prozent der Rente muss versteuert werden (19 Prozent steuerfrei)
    • 2022: 82 Prozent der Rente muss versteuert werden (18 Prozent steuerfrei)
    • 2023: 83 Prozent der Rente muss versteuert werden (17 Prozent steuerfrei)

    Im zweiten Rentenjahr wird für jeden Rentner und für jede Rentnerin der individuelle Freibetrag berechnet. Dieser gilt dann ein Leben lang, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer allerdings nie gearbeitet hat, merkt das auch deutlich bei der Rente. Das betrifft zum Beispiel auch Hausfrauen, auch wenn diese zusätzlich durch die Mütterrente zusätzlich unterstützt werden, da sich die Kindererziehungszeit auf die Rente anrechnen lässt.

    Was viele nicht wissen: Grundsätzlich müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben, denn die Rente zählt als Einkommen. Das gilt auch für alle, die mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. Wer allerdings pro Jahr weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung hat, hat die Möglichkeit sich von der Pflicht einer Steuererklärung befreien zu lassen. 

    Wer hingegen über dem Freibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Dort wird der individuelle Rentenfreibetrag aber mit einbezogen. Sollte das Einkommen nach Abzug des Freibetrags wieder unterhalb des Grundfreibetrags liegen, müssen Rentner trotzdem eine Steuererklärung abgegeben. Allerdings fallen dann keine Steuern an. Um noch mehr aus der Steuererklärung rauszuholen, können Rentner sich mit Tipps behelfen.

    Übrigens: Die Doppelbesteuerung der Rente fällt weg - zumindest plant das die Politik. Wann genau ist noch nicht klar. Der Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente kann entnommen werden, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung verlangen.

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