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Rente: Ruhestand schon mit 60 Jahren: Welche Sonderregelung gilt bei Polizei und Feuerwehr?

Rente

Ruhestand schon mit 60 Jahren: Welche Sonderregelung gilt bei Polizei und Feuerwehr?

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    Wenn es brenzlig wird, sind Polizei und Feuerwehr zur Stelle. Dafür können die Beamten in vielen Bundesländern früher in den Ruhestand gehen.
    Wenn es brenzlig wird, sind Polizei und Feuerwehr zur Stelle. Dafür können die Beamten in vielen Bundesländern früher in den Ruhestand gehen. Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

    Wegen der demografischen Entwicklung in Deutschland kommen auf die Einzahler in die Rentenkasse immer mehr Rentenbezieher zu. Um dem zumindest ein Stück weit entgegenzuwirken, trat im Jahr 2007 das Altersgrenzenanpassungsgesetz in Kraft. Mit diesem sollte die Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung in

    Ruhestand schon mit 60 Jahren: Welche Sonderregelung gilt bei Polizei und Feuerwehr?

    Vorweg: Die Ruhestandsregelungen für Polizisten und die Berufsfeuerwehren sind nicht überall in Deutschland gleich. Sie variieren je nach Bundesland. Dies führt zu unterschiedlichen Altersgrenzen und Bedingungen für einen Eintritt in den Ruhestand. Geregelt sind diese in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder. Für Bayern ist dies beispielsweise das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz, in Hessen das Hessische Beamtenversorgungsgesetz und in den anderen Bundesländern entsprechende Gesetze. 

    So muss in Bayern für die Versetzung in den Ruhestand beispielsweise ein Beamter eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben oder "infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er oder sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden sein". Allerdings müssen in Bayern im Normalfall finanzielle Abschläge für einen früheren Ruhestand (auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres) in Kauf genommen werden - ansonsten gilt die "gesetzliche Altersgrenze" - also das 67. Lebensjahr. 

    Zum Vergleich können in Hessen Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit "mit dem Ende des Monats, in dem sie das zweiundsechzigste Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand", heißt es im dazugehörigen Beamtengesetz

    Nicht überall können Beamte im Bereich Feuerwehr oder Polizei also deutlich früher in den Ruhestand als ein Arbeitnehmer aus einer anderen Branche. Die Ruhestandsregelungen für Beamte hängen nach Durchsicht der Länder-Gesetze hauptsächlich von folgenden Faktoren ab: 

    • Dienstzeit
    • Altersgrenze
    • Dienstunfähigkeit
    • Berufsbesonderheiten wie Polizei und Feuerwehr
    • Laufbahngruppen

    Hamburg - Hier dürfen Polizisten und Feuerwehrleute deutlich früher in den Ruhestand

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in den meisten Bundesländern das reguläre Ruhestandsalter für Beamte im mittleren Dienst und der Laufbahngruppe 1 bei 62 Jahren liegt. Das sind immerhin fünf Jahre weniger als die - laut der Deutschen Rentenversicherung seit 2012 ansteigende - Regelaltersgrenze von 67 Jahren. 

    Hamburg sticht hierbei allerdings heraus, wie ein Bericht des NDR aus dem vergangenen Jahr ergeben hat. Denn hier schickt man seine Beamten, einschließlich Polizisten und Feuerwehrleuten, bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand, ohne dass sie Abschläge in Kauf nehmen müssen. So ist es auch im Versorgungsrechner des Landes angegeben, der auf die "Besondere Altersgrenze für den Vollzugsdienst" hinweist, die für Beamte der Polizei, Feuerwehr und des Strafvollzuges gelten. Die Hamburger Innenbehörde hat auf Anfrage des NDR mitgeteilt, dass die Anpassung der Altersgrenze in diesem Bereich derzeit nicht geplant sei. 

    Früherer Ruhestand für Polizei und Feuerwehr: Gründe und Kritik

    Die Gründe, die von Befürwortern dieses frühen Ruhestands angebracht werden, sind häufig die hohe physische Belastung dieser Berufe bei Rettungseinsätzen, Brandbekämpfung, aber auch der Verfolgung von Straftätern. Zudem gehen beide Berufe mit erheblichen psychischen Belastungen und einem Schichtdienst-System einher, welches dafür sorgen kann, dass der Biorhythmus gestört wird und langfristig gesundheitliche Probleme entstehen. 

    Allerdings trifft all dies auch auf Angestellte zu, die als Notfallsanitäter arbeiten und bei Einsätzen nicht selten im Rettungswagen neben einem Feuerwehrbeamten im Rettungsdienst sitzen. Dieses Beispiel brachte der NDR in seiner Recherche zu dem Thema an. In diesem Fall haben beide Personen die gleiche Ausbildung und verrichten dieselbe Tätigkeit. Allerdings kann der Beamte in Hamburg bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, während der Notfallsanitäter bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten muss. 

    Diese Unterschiede werfen regelmäßig Fragen zu Fairness und Gleichbehandlung auf, sodass der Bund der Steuerzahler gegenüber dem NDR bereits gefordert hat, die Sonderregelungen für Beamte zu überprüfen. Während Verwaltungsbeamte, Lehrer und Hochschuldozenten zukünftig bis 67 arbeiten müssen, stellt sich die Frage, warum bestimmte Beamtengruppen von dieser Anhebung ausgenommen sein sollten. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland, betonte, dass der Staat auf gut ausgebildete Beamte nicht verzichten könne: "Falls es Bereiche gibt, in denen längere Arbeitszeiten körperlich nicht zumutbar sind, müssen alternative Lösungen diskutiert werden, wie es auch von der Privatwirtschaft erwartet wird." Dieser Meinung schloss sich auch der Wirtschaftsweise und Rentenexperte Martin Werding an. Er wies auf die gestiegene Lebenserwartung hin, die zu längeren Rentenzeiten führt: "In den 1970er-Jahren betrug die durchschnittliche Rentenlaufzeit zehn Jahre, heute sind es 20 Jahre." Beamten lebten im Durchschnitt sogar noch zwei Jahre länger. Daher sei es angemessen, die Regelaltersgrenze moderat anzuheben und

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