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Rente: Zuschüsse für Rentner 2024: So bekommen Sie mehr Geld

Rente

Zuschüsse für Rentner 2024: So bekommen Sie mehr Geld

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    2024 können Rentnerinnen und Rentner wieder einige Zuschüsse beantragen.
    2024 können Rentnerinnen und Rentner wieder einige Zuschüsse beantragen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Die Rente fällt für viele Menschen oft so gering aus, dass sie damit ihren Lebensabend nicht finanzieren können. Jeder zweite Rentner bekam 2022 weniger als 1250 Euro Rente und gilt damit als armutsgefährdet und mehr als neun Millionen Rentnern droht eine Rente unter 1500 Euro. Damit kommen Rentnerinnen und Rentner nicht weit. Allerdings gibt es diverse Zuschüsse, die 2024 beantragt werden können. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.

    Zuschuss zur Rente 2024: Diese Unterstützungen können Sie beantragen

    Krankenversicherung

    Der Deutschen Rentenversicherung zufolge können Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind einen Beitragszuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dieser muss allerdings beantragt werden. Das können Rentner zum Beispiel tun, wenn sie die Rente beantragen.

    Die Höhe des Zuschusses für freiwillig Versicherte ist von der jeweiligen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse abhängig. Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Dieser wird für die Berechnung des Zuschusses um die Beitragspunkte des Zusatzbeitrages der eigenen Krankenkasse erhöht. Dieses Ergebnis wird anschließend halbiert und so ergibt sich die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.

    Wer als Rentner privat versichert ist, für den gilt grundsätzlich die gleiche Berechnung. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal die Hälfte der Versicherungsprämie.

    Wer sich für einen Zuschuss zur Krankenversicherung interessiert, sollte sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.

    Wohngeld plus

    Wenn Rentnerinnen und Rentnern im Alter nicht genug Geld zur Verfügung haben, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen, dann können sie Wohngeld plus beantragen. Dieses wurde im Januar 2023 eingeführt und hat sich im Vergleich zum Wohngeld, das es bis 2022 gab, deutlich erhöht. Laut der Verbraucherzentrale gibt es seit 2023 monatlich nicht mehr rund 177 Euro, sondern durchschnittlich 370 Euro.

    Die Höhe des Zuschusses, hängt von den Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und im Vergleich zu den Wohnkosten der Gemeinde ab. Rentner, die etwa 40 Prozent ihrer Rente für Mietkosten aufwenden, sollten einen Antrag auf Wohngeld plus stellen, rät die Verbraucherzentrale. In diesem Rahmen ist auch ein Heizkosten-Zuschuss möglich.

    Lastenzuschuss

    Der Lastenzuschuss stellt eine weitere finanzielle Entlastung dar. Rentnerinnen und Rentner, die nicht zur Miete wohnen, sondern ein eigenes Haus, aber nur wenig Rente haben, können den Lastenzuschuss beantragen, wie der Verband Wohneigentum erklärt. 

    Dieser wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern hängt von folgenden Faktoren ab:

    • Anzahl der Personen, die im gleichen Haushalt leben
    • Höhe des Einkommens des gesamten Haushalts
    • Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst genutzt wird.

    Betroffene, die noch einen Kredit für eine Immobilie abbezahlen müssen, haben die Möglichkeit, die Tilgung als Wohnkosten anzugeben.

    Eigenanteil Pflegeheim

    Für Rentnerinnen und Rentner, die im Pflegeheim wohnen, gibt es auch eine finanzielle Unterstützung. Voraussetzung ist, dass sie nicht genug Rente haben, um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu bezahlen. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten. Allerdings muss laut Verbraucherzentrale beachtet werden, dass im Vorhinein für den Eigenanteil das gesamte Einkommen und sonstiges Vermögen aufgewendet worden sein muss. Rentner dürfen nur ein Schonvermögen behalten.

    Übrigens: Das Pflegegeld zählt bei der Rente nicht zum Einkommen.

    Grundrente

    Eine weitere Möglichkeit für mehr Geld ist die Grundrente beziehungsweise der Grundrentenzuschlag, wie er offiziell heißt. Das ist keine eigenständige Rente, sondern ein Bestandteil der Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Dieser wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente ausbezahlt, wenn diese sehr gering ausfällt.

    Die Grundrente wird individuell berechnet und wird zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Rente für Hinterbliebene und zur Erziehungsrente ausbezahlt. Einen Anspruch darauf gibt es für Versicherte, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt haben.

    Wichtig zu wissen: Der Zuschlag muss nicht beantragt werden, denn die Deutsche Rentenversicherung prüft von sich aus bei allen Rentenbeziehern, ob die notwenigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist das der Fall, wird die Grundrente automatisch an die Betroffenen ausgezahlt. Wie hoch sie ausfällt, können Versicherte ihrem Rentenbescheid entnehmen.

    Grundsicherung im Alter

    Wer nur wenig Rente bekommt, kann zudem Grundsicherung im Alter beantragen. Diese steht laut Deutscher Rentenversicherung bedürftigen Menschen zur Verfügung, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Zudem wird vorausgesetzt, dass die bedürftige Person mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland wohnt.

    Die Deutsche Rentenversicherung rät Versicherten, deren monatliches Einkommen unter 924 Euro liegt, prüfen zu lassen, ob ihnen Grundsicherung zusteht. Dazu können etwa Menschen zählen, die nie gearbeitet haben. Das kann zum Beispiel auf Hausfrauen zutreffen. Diese werden aber zusätzlich noch mit der Mütterrente unterstützt, da sich die Kindererziehungszeiten zur Rente anrechnen lassen. Die Grundsicherung im Alter beziehen immer mehr Rentner, wie aktuelle Zahlen zeigen..

    Die Grundsicherung im Alter wird nicht pauschal, sondern individuell ausgezahlt und hängt vom Vermögen und vom Einkommen des Betroffenen ab. Zusätzlich wird das Einkommen des Partners berücksichtigt.

    Der Regelsatz steigt ab 1. Januar 2024 von 502 Euro für Alleinstehende auf 563 Euro, wie die Bundesregierung mitteilt. Paare bekommen je Partner nicht mehr 451 Euro, sonder 506 Euro. Im ersten Jahr liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro für das antragstellende Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Dieses wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Jede weitere Person hat ein Schonvermögen von 15.000 Euro. Ab dem zweiten Jahr darf jeder Leistungsberechtigte noch 10.000 Euro Vermögen besitzen.

    Bei der Grundsicherung im Alter werden zudem im ersten Jahr die Kosten der Wohnung übernommen. Der Bundesagentur für Arbeit muss die Wohnung in den Folgejahren angemessen sein.

    Rentenausweis

    Zu guter letzt gibt es noch den Rentenausweis, der den Geldbeutel von Ruheständlern entlasten kann. Dabei handelt es sich zwar nicht direkt um eine finanzielle Spritze, aber damit können Rentnerinnen und Rentner viel Geld sparen, da es für sie in vielen Bereichen des täglichen Lebens reduzierte Preise gibt.

    Dazu zählen zum Beispiel Eintritte zu diversen Kultur- und Sportveranstaltungen, Bibliotheken, Volkshochschulen, Freizeit- und Wellnessangeboten. Außerdem gibt es Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rundfunkbeitrag und beim Girokonto.

    Übrigens: Es gibt für Rentner noch einen Zuschuss von bis zu 5000 Euro, den sie beantragen können. Außerdem bekommen rund drei Millionen Rentner 2024 mehr Geld. Da die Rente 2024 wieder steigt, können Versicherte der Rententabelle entnehmen, was das für sie finanziell bedeutet.

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