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Rettungsversuche nach Insolvenz gescheitert: Outdoorhändler schließt alle Filialen - Staatsanwaltschaft ermittelt

Insolvenz

Rettungsversuche nach Insolvenz gescheitert: Outdoorhändler muss schließen - Staatsanwaltschaft ermittelt

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    Die Rettung eines insolventen Outdoorhändlers scheint gescheitert zu sein.
    Die Rettung eines insolventen Outdoorhändlers scheint gescheitert zu sein. Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

    Die wirtschaftliche Lage hat die Bekleidungsindustrie in den vergangenen Monaten kräftig durchgeschüttelt und bei einigen Unternehmen zu einer Schieflage geführt. So mussten unter anderem das Augsburger Modehaus Rübsamen, Peek & Cloppenburg Düsseldorf und eine schwäbische Modekette in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Für 2024 sieht es nicht besser aus, denn Experten sind sich einig, dass die Pleiten zunehmen werden, bevor 2025 wieder Besserung in Sicht ist. Auch ein bekannter Outdoorhändler mit mehreren Filialen in Deutschland musste im März Insolvenz anmelden. Wie nun bekannt wurde, sind alle Rettungsversuche vorerst gescheitert. Um welches Unternehmen es sich handelt und wie es dazu kam, erfahren Sie in diesem Artikel. 

    Rettungsversuche nach Insolvenz gescheitert: Outdoorhändler schließt alle Filialen

    Die Insolvenz der Outdoorhandelskette McTrek hat sich mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs zum 1. Mai abrupt zugespitzt. Zur Erinnerung: Nachdem die vorläufige Insolvenzverwaltung im März vor dem Amtsgericht Hanau eingeleitet worden war, war die Hoffnung auf eine Sanierung durch den Einsatz des erfahrenen Beraters Ulrich Dausien, der neben McTrek einst auch die Marke Jack Wolfskin gegründet hatte, und mögliche Investoren groß. Unter anderem die WirtschaftsWoche (WiWo) berichtete von den Plänen des Unternehmens, wieder in die Spur zu kommen. 

    Anfang Mai dann allerdings die schockierende Nachricht: Alle elf Filialen in Deutschland wurden geschlossen und 87 Mitarbeiter des Unternehmens wurden freigestellt. Dies bestätigte Insolvenzverwalter Tobias Kämpfe gegenüber der WiWo. Die Schließungen seien auf mehrere Gründe zurückzuführen. Seit Januar habe das Unternehmen Schwierigkeiten, Mieten und Löhne vollständig zu bezahlen. Zwangsvollstreckungen führten zu erheblichen Liquiditätsabflüssen, und Gespräche über die Gewährung von Massekrediten scheiterten. Zuletzt häuften sich laut dem Artikel der WiWo Berichte über unbezahlte Rechnungen von Lieferanten, was das Vertrauen von Partnern und Investoren untergraben haben dürfte. 

    McTrek-Insolvenz - Wie geht es mit den Mitarbeitern weiter?

    Das Insolvenzverfahren von McTrek wurde am 1. Mai vor dem Amtsgericht Hanau eröffnet, die Gläubigerversammlung ist für den 26. Juni angesetzt. Für die freigestellten Mitarbeiter scheint es allerdings keine Perspektive mehr bei dem Outdoorhändler zu geben. In einer Mitteilung der Kanzlei Ludwig Wollweber Bansch, der Insolvenzverwalter Kämpf angehört, hieß es dazu: "Der Verwalter muss nun den schweren Weg gehen, ihre Arbeitsverhältnisse zu kündigen." 

    Auf der Gläubigerversammlung im Juni wird nun darüber entschieden werden, ob das Unternehmen abgewickelt wird, also alle Vermögenswerte des Unternehmens verkauft werden, um die Schulden bei den Gläubigern zumindest teilweise zu tilgen. 

    Insolventer Outdoorhändler - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

    Wie durch einen Bericht des Branchen-Magazins Textilwirtschaft bekannt wurde, habe zu allem Überfluss die Staatsanwaltschaft Hanau Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung eingeleitet, die sich gegen eine nicht näher spezifizierte, verantwortliche Person im Unternehmen richten. Bereits Insolvenzverwalter Tobias Kämpf habe auf einige Unstimmigkeiten während des Insolvenzverfahrens hingewiesen. So sei beispielsweise der Insolvenzantrag nicht von McTrek selbst, sondern von einer Sozialversicherung eingereicht worden. Schon vor der Anmeldung der Insolvenz seien durch Zwangsvollstreckungen Unternehmensmittel abgezogen worden. 

    Bei einer Insolvenzverschleppung unterlässt es die Leitung eines Unternehmens, rechtzeitig einen Insolvenzantrag bei einem zuständigen Amtsgericht zu stellen, nachdem das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. In Deutschland sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anzumelden, schreiben die Rechtsanwälte der Kanzlei Baumann Mayer Seidel & Partner in einem Beitrag zu dem Thema. Eine verspätete Anmeldung sorgt dafür, dass zusätzliche Verbindlichkeiten entstehen, die das Vermögen der Gläubiger weiter schmälern können. Insolvenzverschleppung ist strafbar und kann mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden. 

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