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Steuerspartipps: Sonnenbrille oder Heuschnupfen absetzen? So sparen Sie jetzt Steuern

Steuerspartipps

Sonnenbrille oder Heuschnupfen absetzen? So sparen Sie jetzt Steuern

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    Steuern sparen kann man bei mehr Dingen, als man eigentlich denkt.
    Steuern sparen kann man bei mehr Dingen, als man eigentlich denkt. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa (Symbolbild)

    Es lassen sich oft mehr Steuern sparen, als die meisten Menschen denken. Und das bei Dingen, an die man nicht so schnell gedacht hat. So können etwa die Kosten der Sonnenbrille oder der Gartenarbeit von der Steuer abgesetzt werden. Um welche Steuertipps es sich dabei genau handelt, erfahren Sie im Artikel.

    Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat fünf Steuerspartipps gegeben, die nicht jeder kennt:

    1. Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

    Wer einen Gärtner oder Landschaftsbauer beschäftigt, kann diese Kosten unter bestimmten Bedingungen als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. Denkbar sind etwa Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Pflasterarbeiten oder umfangreiche Arbeiten zur Gartengestaltung oder -pflege.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Garten umgestaltet oder neu angelegt wird. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13. Juli 2011 (Aktenzeichen: VI R 61/10) entschieden. Allerdings müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

    1. Das Haus, das zum Grundstück gehört, muss vom Besitzer selbst bewohnt sein und darf kein Neubau sein. Gleiches gilt für Ferienhäuser und Gartenlauben in Schrebergärten, die nicht ganzjährig bewohnt sind. Auch Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie Wochenendwohnungen sind begünstigt, wie aus einem Schrieben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 hervorgeht.
    2. Es können pro Jahr maximal 20 Prozent der Lohnkosten abgesetzt werden - maximal sind das 1200 Euro im Jahr. Die Rechnungen dafür müssen unbar bezahlt werden und auch ein Zahlungsbeleg muss vorliegen. Die Kosten für das Material können nicht abgesetzt werden.

    2. Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

    Wer sich für regelmäßig anfallende Gartenarbeiten Hilfe vom Gärtner holt, etwa für Rasen mähen oder Hecke schneiden, kann 20 Prozent der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen - und zwar bis zu 4000 Euro pro Jahr.

    Auch hier müssen die Rechnungen unbar beglichen worden sein und ein Zahlungsbeleg muss vorliegen. Bei der Rechnung ist außerdem wichtig, dass die Fahrt-, Arbeits-, und Maschinenkosten getrennt von den Materialkosten aufgelistet sind, da Letztere nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

    3. Frühjahrsputz als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

    Menschen, die sich beim Frühjahrsputz von einer Reinigungskraft oder einem professionellen Dienstleister helfen lassen, können diese Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

    Genau genommen können 20 Prozent der Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt aber maximal bis zu 4000 Euro pro Jahr.

    Zudem sind auch Verbrauchsmittel absetzbar. Das können zum Beispiel Putzmittel der Reinigungskraft sein oder das Streugut des Winterdienstes. Materialkosten hingegen werden nicht berücksichtigt. Daher ist es wichtig, dass die einzelnen Kostenpunkte in der Rechnung getrennt aufgeführt werden. Eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, daher muss die Rechnung immer überwiesen werden.

    Übrigens: Dank einer neuen Gesetzesänderung sparen Sie Geld.

    4. Kosten gegen Heuschnupfen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen

    Menschen, die mit Heuschnupfen zu kämpfen haben, können alles, was die Krankenkasse nicht bezahlt als Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt allerdings nur die unmittelbaren Krankheitskosten an, also solche, die für die Heilung oder Linderung einer Krankheit entstehen. So können Kosten für eine Krankheitsvorbeugung normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden.

    Viele Allergiker setzten zudem auf Alternative Behandlungsmethoden. Dazu zählen zum Beispiel Akupunktur und Akupressur. Diese können nur unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden:

    1. Die medizinische Notwendigkeit kann mit einem amtsärztlichen Attest oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes belegt werden.
    2. Das Attest wurde bereits vor Behandlungsbeginn ausgestellt.

    Außerdem können auch die Fahrtkosten zum Arzt oder Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Auch Fahrten zur Apotheke zählen dazu. Für die anschließende Steuererklärung wird übrigens die Steuer-ID benötigt.

    5. Sonnenbrille von der Steuer absetzen

    Menschen, die eine Sonnenbrille in Sehstärke brauchen, können die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dafür muss die Brille zumindest in der Vergangenheit von einem Arzt verschrieben worden sein. Danach genügt die Bestimmung der Sehschärfe durch einen Optiker.

    Solche außergewöhnlichen Belastungen sind allerdings nicht in voller Höhe absetzbar. Die Kosten müssen eine "zumutbare Belastungsgrenze" überschreiten, damit sie in die Steuererklärung eingetragen werden können. Wie hoch diese Belastungsgrenze ist, ermittelt das Finanzamt für jeden Steuerfall individuell. Das geschieht mit Hilfe des Jahreseinkommens und des Familienstandes. Auch die Anzahl der Kinder ist entscheident.

    Auch hier können die Fahrten zum Optiker oder zum Augenarzt als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

    Übrigens: Auch die Nebenkosten können von der Steuer abgesetzt werden. Menschen, die Privatverkäufe auf Ebay oder Etsy tätigen, sollten steuerlich ein paar Dinge beachten.

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