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Auto: Gilt die Anschnallpflicht eigentlich auch für Schwangere?

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Gilt die Anschnallpflicht eigentlich auch für Schwangere?

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    Die Anschnallpflicht gilt für jeden. Schwangere dürfen nur unangeschnallt fahren, wenn ein entsprechendes Arzt-Attest vorliegt.
    Die Anschnallpflicht gilt für jeden. Schwangere dürfen nur unangeschnallt fahren, wenn ein entsprechendes Arzt-Attest vorliegt. Foto: Armin Weigel (dpa)

    Nach Paragraf 21a der Straßenverkehrsordnung gilt die Anschnallpflicht beim Autofahren. Wer sich nicht anschnallt, der riskiert, ein Bußgeld zahlen zu müssen. Doch der Paragraf sieht auch wenige Ausnahmen, die von der Gurtpflicht befreien. Da der Dreipunktgurt über den Bauch führt, stellt sich für viele Schwangere die Frage, ob auch sie sich anschnallen müssen. Laut TÜV Nord lautet die Antwort: Grundsätzlich gilt die Anschnallpflicht auch für Schwangere.

    So sollten Schwangere der Anschnallpflicht nachkommen

    Auch Schwangere müssen sich normalerweise an die Gurtpflicht halten - ein ärztliches Attest kann davon entbinden. Laut den TÜV-Experten ist die Sorge unbegündet, dass der Gurt bei einem Unfall das ungeborene Kind schwer verletzen könnte. Stattdessen belegen Studien, dass die Gefahr für Mutter und Kind groß ist, wenn die Schwangere nicht angeschnallt ist. Gerade am Steuer ist das Risiko einer Verletzung dann groß, denn der Bauch könnte ungebremst gegen das Lenkrad prallen, wenn die Anschnallpflicht nicht befolgt wird.

    Um der Anschnallpflicht möglichst gut nachzukommen, sollten Schwangere den Backengurt etwas unter den Bauch legen. Der Gurt sollte möglichst straff sein. Der andere Teil des Gurts sollte wie gewohnt über die Schulter geführt werden. Empfohlen werden eine steile Rückenlehne und eine an die Körpergröße angepasste Kopfstütze, damit Schwangere möglichst gut sitzen. Übrigens: Andere Ausnahmen von der Anschnallpflicht sind zum Beispiel Fahrten im Schritttempo oder das Rangieren auf Parkplätzen. dpa/tmn/sh

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