Mann aus dem Wittelsbacher Land missachtet Kontaktverbot mit der Ex
33-Jähriger meldet sich immer wieder bei seiner früheren Lebensgefährtin und wird handgreiflich. Seine Vorstrafen sind zum teil einschlägig.
Trotz eines Kontaktverbots meldete sich ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis immer wieder bei seiner früheren Lebensgefährtin. Er rief sie nicht nur an, sondern tauchte auch in der Wohnung auf. Um zwei Vorfälle, bei denen sich die 30-Jährige dagegen wehrte und der Mann handgreiflich wurde, ging es gestern vor dem Amtsgericht Aichach. Der 33-Jährige musste sich wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Körperverletzung verantworten. Es hätten sogar noch mehr Punkte in der Anklageschrift stehen können.
Zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten war es in der Beziehung öfter gekommen. Nur die ersten zwei Jahre schien es harmonisch zugegangen zu sein. „Dann kam die Eifersucht“, so die Frau. Ihr Freund verbot ihr etwa, am Arbeitsplatz mit Männern zu sprechen. Die beiden stritten nur noch. „Wir haben uns geliebt und gehasst“, so die Frau.
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