Sie kommen aus Krisengebieten des Nahen Ostens und Afrikas, sie kommen alleine in Deutschland an und sie sind unter 18 Jahre alt. Wobei Letzteres gleichzeitig die entscheidende Frage und die größte Unbekannte ist. Wer noch nicht volljährig ist, wird als minderjähriger Flüchtling nach dem Jugendhilferecht beurteilt und nicht nach dem Asyl- oder Ausländerrecht. Zumindest solange er nicht volljährig ist, wird er altersgerecht betreut und kann beispielsweise nicht abgeschoben werden.
Jugendhilfe