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Gericht: Frühere Metzgerei-Chefin bleibt auf freiem Fuß

Gericht

Frühere Metzgerei-Chefin bleibt auf freiem Fuß

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    Die Seniorchefin einer ehemaligen Metzgerei aus dem nördlichen Landkreis muss nicht ins Gefängnis. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde die 69-Jährige am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In erster Instanz hatte sie zwei Jahre und vier Monate bekommen, was den Aufenthalt in einer JVA bedeutet hätte. Die Frau hatte jahrelang eine Angestellte gedemütigt, erniedrigt und geschlagen. Rechtsanwältin Marion Zech, die die gepeinigte Frau vor Gericht als Nebenklägerin vertrat, fühlte sich ins Mittelalter versetzt. Zech sagte: „Was da abgelaufen ist, war menschenverachtend.“

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