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Geisterfahrt eines 85-Jährigen

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Geisterfahrt eines 85-Jährigen

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    Wegen Verkehrsgefährdung wurde ein „Geisterfahrer“ zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt.
    Wegen Verkehrsgefährdung wurde ein „Geisterfahrer“ zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt. Foto: Foto: Archivbild

    Gersthofen/Augsburg Es hätte Tote geben können. Ein 85 Jahre alter „Geisterfahrer“ ist in der Nacht zum 12. Mai 2010 gegen 3 Uhr mit seinem zwei Tonnen schweren Pick-up rund 14 Kilometer auf der falschen Seite der vierspurigen Bundesstraße 2 zwischen Gersthofen und Meitingen gefahren. Es kam zu einem halben Dutzend „Beinahe-Zusammenstößen“, darunter auch mit einem 40-Tonner. Erst ein massives Polizeiaufgebot hatte den Mann stoppen können.

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