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Süßes oder Saures?

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Süßes oder Saures?

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    Vor allem Kinder erleuchten zu Halloween mit bunten Lampions die länger werdenden Nächte und gehen auf die Jagd nach Süßigkeiten. Doch nicht immer belassen sie es beim harmlosen Treiben, sondern verüben allerlei Streiche, die manchmal teure Schäden oder fiese Unfälle nach sich ziehen können. Doch auch Halloween-Begeisterte müssen für alle Schäden haften, die sie anderen zufügen, und das unbegrenzt. „Vorsätzlich verursachte Schäden, bei denen es sich bei Halloween handelt, werden aber nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen“, betont Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Wichtig ist, dass die Familienhaftpflichtversicherung Beschädigungen einschließt, die durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden. Denn Kinder in dem Alter müssen noch nicht für Schäden geradestehen. Eltern haben jedoch eine Aufsichtspflicht und können daher für die Schäden ihrer Kinder haftbar gemacht werden.

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