Darum war Bier auf dem Plärrer früher verboten
Heute gehört eine Maß Bier für viele Besucher auf dem Festplatz zum Pflichtprogramm. Doch das war nicht immer so. Früher wurde der Ausschank von dem Hopfengetränk sogar verboten.
Für Studentin Daniela, 22, sind zwei Dinge ein Muss auf jedem Plärrer. „Eine Fahrt mit der Leopardenspur und eine Mass Bier“, sagt sie. Mit ihren Freunden steht sie im Binswanger-Zelt auf der Bierbank und feiert. Die Zelte und die Fahrgeschäfte gehören heute fest zum Volksfest. Wer glaubt, das wäre schon immer so gewesen, täuscht sich. Der Ausschank von Bier war auf dem Festplatz anfangs sogar verboten. Es gab viele Diskussionen, bis der Gerstensaft schließlich erlaubt wurde.
Bierausschank auf dem Plärrer - war früher nicht gestattet
Im Jahr 1878 gibt es zum ersten Mal einen Vergnügungspark auf dem Festplatz an der Langenmantelstraße. Zu den ersten Attraktionen gehören Schiffschaukeln, Puppentheater und Wachsfigurenkabinette. 1880 wird im Rathaus lange über „alkoholische Zugeständnisse“ diskutiert. Schließlich darf, bei günstiger Witterung, erstmals Bier ausgeschenkt werden. Doch dann folgen wieder mehrere trockene Jahre – so hat es Josef Diebold, der Vorsitzende des schwäbischen Schaustellerverbands, recherchiert. Als 1905 Bierausschank erneut gestattet wird, legen die Kirchen Beschwerde ein. Auch viele Frauen üben Kritik, heißt es. Sie befürchten eine „Entsittlichung“ und „Trunksucht“. Doch der Trend lässt sich nicht aufhalten. 1921 steht erstmals ein kleines Bierzelt auf dem Platz; es kommen mehrere Ausschänke und eine Hühnerbraterei hinzu. Neun Jahre später gibt es dann ein erstes größeres Zelt.
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