„Es war wie eine Befreiung.“ So schilderte eine 48-jährige Frau dem Augsburger Amtsgericht, warum sie in der Augsburger Innenstadt mehrfach gestohlen hatte. Jetzt wurde sie wegen siebenfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung plus 700 Euro Geldbuße verurteilt. Verantworten musste sich die Frau wegen „Diebstahls mit einer Waffe“, wie es im Gesetz heißt. Grund: In der Handtasche hatte sie einen Seitenschneider (eine Zange), um Etiketten zu entfernen.
Prozess