Ein tödlicher Moment: Lkw-Fahrer übersieht Radlerin
Ein Lkw-Fahrer übersieht eine Radlerin, die Frau stirbt. Im Prozess gegen den Fahrer wendet sich das Gericht an die Angehörigen.
An einem Lichtmasten am Straßenrand ist ein weiß gestrichenes Mountainbike festgezurrt. Das alte Rad, ein so genanntes Ghostbike, ist ein Mahnmal. Hier an dieser Stelle nahe eines Kreisverkehrs an der Donauwörther Straße/Biberbachstraße, schräg gegenüber der Endhaltestelle der Linie 4 in Oberhausen-Nord, starb am 10. Dezember 2015 eine 54-jährige Radfahrerin. Sie wurde von einem 18 Tonnen schweren Lastwagen überrollt.
Jetzt, 17 Monate später, ist der tragische Unfall nach dem Strafrecht gesühnt worden. Der Lkw-Fahrer, 53, zog im Prozess vor Amtsrichter Stefan Lenzenhuber einen Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung über 3600 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 40 Euro) zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.
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Die Diskussion ist geschlossen.
An diesem tragischen Unfall ist die absolut unmögliche Radwegführung genau so ursächlich schuld wie die Unachtsamkeit des LKW-Fahrers.
Wie man nur so etwas Idiotisches planen kann.
Der Clou an der Situation vor Ort ist nämlich, dass auch der Geradeausfahrenwollende (sic) nach rechts über den Radweg hinweg die Spur wechseln muss. Ortsfremde erkennen das viel zu spät um die Situation richtig abzuarbeiten. Schlaue Sprüche, was einer hätte machen müssen, ändert hinterher auch nichts mehr.
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»Eine Unaufmerksamkeit, die in Millionen von Fällen im Straßenverkehr passiere, habe durch das schicksalhafte Zusammenkommen verschiedener Umstände dazu geführt, dass ein Mensch aus dem Leben gerissen wurde.«
Sorry wenn ich da anderer Meinung bin: Daran ist genau nichts schicksalhaft. Ihr schreibts doch selbst:
»Der Radweg westlich auf die Kreuzung Donauwörther Straße und Biberkopfstraße zu führt zunächst am Kreisverkehr vorbei, ein kleines Stück auf einem Grünstreifen, und dann plötzlich – breit und rot markiert – mitten auf die mehrspurige Fahrbahn. Autofahrer, die nach rechts Richtung Autobahn oder geradeaus weiter wollen, müssen diesen Radweg queren.«
Sowas ist einfach Bockmist. Wer sich die Stelle ansieht, fragt sich recht schnell, was dieses Kreuzen von Fahrspuren an einer maximal unpassenden Stelle eigentlich soll. Das ist, einfach nur miese Verkehrsplanung. Es war nur eine Frage der Zeit, bis genau das eintritt, was dann eben auch kam. Mit Schicksal hat das nichts zu tun. Mehr mit etwas herausfordern. Ja, man kann mal pennen im Verkehr, passiert uns allen gelegentlich. Aber genau deshalb sollte Verkehrsplanung eben nicht so realisiert werden, dass diese natürliche Unaufmerksamkeit sehr einfach und schnell zur tödlichen Gefahr werden kann. Genau das ist hier aber der Fall.
»Der Fahrer könne aber im fließenden Verkehr nicht ständig in den Rückspiegel schauen, er müsse ja auch geradeaus blicken.«
Das ist der Teil, den ich immer und immer wieder so spannend finde: Auto- und LKW-Fahrer begreifen die Nachteile des Prinzips »Radweg« meistens weitaus eher, als die Benutzer der selbigen. Um es klar und deutlich zu sagen: Ein paar Meter weiter vorne wartet dasselbe Konzept minimal entschärft gleich wieder: Rechts vom Rechtsabbieger geradeaus fahren. Können wir also warten, bis dort einer unterm LKW landet, weil zwei Personen zur gleichen Zeit an der gleichen Stelle nicht 100% aufgepasst haben.
»„Es war eine ganz normale Verkehrssituation. Sie hätten die Radlerin sehen und notfalls anhalten müssen, auch im fließenden Verkehr. Sie hätten solange warten müssen, bis sich die Radlerin aus dem toten Winkel entfernt hat“«
Und jetzt noch mal genau so deutliche Worte für das Fahren auf der Fahrbahn, und wir sind da, wo Rechtsstaat und StVO eigentlich sein sollten: Es gibt keine StVO-konforme Gefährdung auf der Fahrbahn. Alles andere ist nur die Verantwortung vom Täter auf das Opfer abschieben.