Online-Händler müssen harte und unter Umständen sogar nicht ganz zutreffende Kritik im Internet dulden - wenn die Aussagen insgesamt als Meinungsäußerung zu verstehen sind. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Damit scheiterte die Klage eines Geschäftsmanns gegen einen Kunden aus Großaitingen auch in zweiter Instanz.
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