Frauenärztin darf nach OP-Fehler weiter arbeiten
Die Behörden wollen einer Frauenärztin die Zulassung wegen eines OP-Fehlers entziehen. Doch ein Gericht entscheidet im ersten Anlauf anders.
Es wird über ihre Zukunft verhandelt an diesem Vormittag in einem Saal des Augsburger Verwaltungsgerichts. Entsprechend aufgeregt ist die Frau, als sie vor Gericht erscheint. Einmal bricht sie sogar in Tränen aus. Die Richter müssen über die berufliche Existenz einer Frauenärztin aus dem Kreis Aichach-Friedberg entscheiden. Weil sie bei ihrer Arbeit Fehler gemacht hat, wollen ihr die Behörden ihre Zulassung als Ärztin entziehen.
Die Regierung von Oberbayern, die in diesem Fall zuständig ist, vertritt eine deutliche Haltung: Die Medizinerin habe sich als für den Arztberuf „unwürdig“ und „unzuverlässig“ erwiesen, daher müsse ihr die Approbation entzogen werden. Die Behörde begründet das mit zwei Zwischenfällen, mit denen sich in den vergangenen Jahren die Gerichte befassen mussten.
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