Der Angeklagte will einen guten Eindruck machen. Also bittet Strafverteidiger Felix Hägele das Gericht kurz nach Verhandlungsbeginn, ob sich sein Mandant nicht umziehen dürfe. Der junge Mann wolle ein Hemd anziehen, das ihm sein Vater mitgebracht habe. Er wolle im Gerichtssaal nicht die eher triste Knastkluft tragen, die er im Galbinger Gefängnis erhalten hat, wo er in U-Haft sitzt. Ein Ansinnen, dem die dritte Strafkammer am Augsburger Landgericht unter Vorsitz von Daniel Burdach zustimmt. Der Angeklagte geht also unter Polizeibegleitung raus, wenig später kommt er mit frischem Hemd wieder zurück.
Augsburg