Die Stadt Augsburg hat im Jahr 2015 ein Bürgerbegehren, das sich gegen die Fusion der Stadtwerke Augsburg und des Regionalversorgers Erdgas Schwaben richtete, vermutlich zu Unrecht abgelehnt. Der Streit über die Fusion war damals das beherrschende politische Thema in der Stadt. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in München wurde am Mittwoch die Klage der Initiatoren verhandelt. Das Gericht machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass die Ablehnung aus juristischen Gründen wohl nicht korrekt gewesen sei. Die Hürden bei der rechtlichen Bewertung einer Fragestellung dürften nicht zu hoch gesetzt werden, weil die eigentliche Diskussion über ein Thema ja erst nach der Unterschriftensammlung beginne.
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