Steueraffäre: Zweites Verfahren endet mit milderem Urteil für Richterin
Bundesweit sorgte der Fall der Richterin, die Steuern hinterzogen hatte, für Schlagzeilen. Im zweiten Verfahren erstritt die angeklagte Vorsitzende des SV Biburg ein milderes Urteil.
In der Steueraffäre um illegale Spendenbescheinigungen beim SV Biburg hat eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts das Urteil gefällt. Die Vorsitzende Marialuise T. wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 7700 Euro verurteilt. Das Gericht ahndete ferner, dass die 57-Jährige bei den Umbaukosten für ein von ihr gekauftes Geschäftshaus geschwindelt hatte.
Sie hätte die Umsatzsteuer für privat zu nutzende Räume nicht mit absetzen dürfen. Zusätzlich verhängten die Richter ein Bußgeld von 554 Euro für die vorsätzliche Steuergefährdung anderer Personen. Das Urteil ist rechtskräftig, obwohl Staatsanwalt Andreas Breitschaft ein härteres Urteil gefordert hatte.
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