Der Streit um die Robenpflicht von Rechtsanwälten am Augsburger Amtsgericht ist vor dem Oberlandesgericht in München gestern mit einer Art Vergleich zu Ende gegangen. Ein Augsburger Amtsrichter hatte vor einem Jahr einen Verhandlungstermin in einer Zivilsache umgehend beendet, als er bemerkte, dass ein Rechtsanwalt keine Robe dabei hatte. „Das war nicht in Ordnung, das war rechtswidrig“, betonte der Senats-Vorsitzende am Oberlandesgericht, Thomas Steiner, gestern.
Augsburg