Ein Hausbesitzer aus Schwaben muss nach einem Urteil seine um rund die Hälfte gestiegenen Stromkosten nicht in voller Höhe bezahlen. Wie das Amtsgericht Augsburg am Dienstag mitteilte, muss stattdessen der Energielieferant die Kosten für zwei Jahre neu berechnen, nachdem beim Zähler ein Mangel festgestellt wurde. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az. 72 C 5458/14).
Urteil in Augsburg