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Augsburg: Urteil: Keine Freiheit für Vanessas Mörder

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Urteil: Keine Freiheit für Vanessas Mörder

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    Der Mörder von Vanessa aus Gersthofen muss weiter in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Augsburger Landgericht am Donnerstagvormittag. Mit der Totenkopfmaske hat er die zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer mit dem Messer erstochen.
    Der Mörder von Vanessa aus Gersthofen muss weiter in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Augsburger Landgericht am Donnerstagvormittag. Mit der Totenkopfmaske hat er die zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer mit dem Messer erstochen. Foto: Stefan Puchner dpa

    Applaus brandete auf, als Richter Lenart Hoesch das Urteil am Donnerstagvormittag im Augsburger Strafjustizzentrum verkündete. Der Vorsitzende Richter unterband das Klatschen aber sofort und energisch.

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