VW wird gegen das Urteil des Augsburger Landgerichtes in Berufung gehen, nachdem der Konzern dem Kunden eines Dieselautos den vollen Kaufpreis von 24.000 Euro zurückerstatten müsste. Wie ein Sprecher von VW sagte, halte man das Urteil aus dem Dezember für „rechtsfehlerhaft“. Damit wird sich das Oberlandesgericht München voraussichtlich mit dem Fall befassen.
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