Vergewaltigung an Heilig Abend: Prozess endet mit Bewährungsstrafe
Der 52-jährige Täter filmt Szenen der Vergewaltigung und droht, Videos an die Familie des Opfers nach Afghanistan zu schicken. Warum er dennoch eine Bewährungsstrafe bekommt.
Es ist der 24. Dezember 2016. Heilig Abend, 18 Uhr. In dem Augsburger Hochhaus werden in vielen Wohnungen die Kerzen an den Christbäumen angezündet, Geschenke ausgepackt, gefeiert. In einer Wohnung allerdings ist die Stimmung alles andere als friedlich. Ein Mann, 52, demütigt und vergewaltigt eine Frau – eine Afghanin. Er filmt alle Szenen mit dem Handy und droht, die Videos an die Familie des Opfers zu schicken. Eine brutale „Erpressung“. Denn in dem Heimatland der Frau gilt eine Vergewaltigung als Beschmutzung der Familienehre, als Schande. Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International droht solchen Opfern sogar der „Ehrenmord“. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Rita Greser hatte sich jetzt mit dem ungewöhnlichen Fall zu befassen.
Der Angeklagte, in der afghanischen Hauptstadt Kabul geboren, der seit über 20 Jahren in Deutschland lebt, hatte die 20 Jahre jüngere Frau im Juli 2016 bei einer Hochzeitsfeier kennengelernt. Es kam offenbar zu einer losen Beziehung. Er begleitete sie auf Behördengängen, verliebte sich in sie. Doch die Frau erwiderte offenbar nicht seine Liebe. Am Heiligen Abend traf man sich in der Wohnung des Mannes. Der Angeklagte behauptet: „Wir wollten ein neues Leben beginnen –gemeinsam“. Doch es kam zu einem Streit. „Dann hatte ich mich nicht mehr unter Kontrolle“, begründet der 52-Jährige im Prozess das nun folgende für die Frau schlimme Geschehen: Er zwang seine Bekannte, sich auszuziehen, filmte die Szene mit dem Handy. Sie bedeckte ihren Körper mit einer Decke, die er wegriss. Sie hielt die Hände vors Gesicht, er drückte diese weg. Und dann forderte er Sex, drohte, die Nacktaufnahmen ihrer Familie in Afghanistan zu schicken. Im Schlafzimmer vergewaltigte er dann die weinende Frau, filmte auch diesen Missbrauch. Am folgenden Weihnachtstag wird der Mann festgenommen, kommt in Haft. Zwei Handys mit den Videos werden beschlagnahmt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Verhältnismäßigkeit der Strafen? Siehe Urteil Linus Förster. Da stimmt doch etwas nicht!
Und was stimmt da nicht? Die Verhältnismäßigkeit ist eines der schwierigsten rechtsstaatlichen Prinzipien. Denn es gibt keine klaren Regeln dafür. Die Verhältnismäßigkeit hängt sehr stark von dem ab, der sie "auslegt".
Nachtrag: Es ist unterste Schublade wenn Richter und Staatsanwalt das Grundgesetzt missachten.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Vergewaltigung und sexueller Mißbrauch ist seelischer Mord. Es darf nicht sein dass ein Geständnis zu einer Strafmilderung führt. Es muss umgekehrt sein: wenn jemand nicht gesteht Strafverschärfung. Und Bewährungsstrafe geht überhaupt nicht. Wo leben wir denn? Hallo ihr Richter, alle mal aufwachen!!!!!!!!
Na, da ist er ja der Bericht. Hat er es doch noch in AZO geschafft.
Also nach diesem Urteil würde ich an Herrn Försters Stelle auch in Revision gehen. Auch wegen der Höhe der Strafe.
Okay, vermutlich kann man nicht auf eine Gleichbehandlung im Strafmaß pochen - dennoch liegt hier doch eine erstaunliche Diskrepanz vor.
Diese Vergewaltigung hat doch ein ganz anderes Gewaltpotenzial als der Förstersche Missbrauch der Frauen. Dazu kommt die Bedrohung evtl. der Erpressungsversuch zum Sex (vor der Vergewaltigung) durch die Filmaufnahmen, die den Eltern übermittelt werden sollten, was für das Opfer evtl. zu einer tödlichen Bedrohung hätte werden können.
Und da kommt man mit zwei Jahren auf Bewährung davon?
Das ist lächerlich, gemessen am Förster-Urteil sogar ein Skandal.
Das Phänomen des "Kulturrabattes" bei islamischen Tätern mit orthodoxem Ehrbegriff ist in Deutschland sehr alt.
Es gibt zwar eine Studie, die zu dem Schluß kommt, daß es in den allermeisten Fällen keinen "Kulturbonus" gibt,
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-04/ehrenmord-debatte-islam-rabatt
trotzdem werden immer wieder eklatant milde Urteile, erstaunlicherweise meist von Richterinnen, gesprochen, in denen der "kulturelle Hintergrund" sogar strafmildernd in die Urteilsbegründung einfließt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/skandalurteile-kulturbonus-bei-straftaten-a-473404.html
https://philosophia-perennis.com/2017/07/16/igfm-kultubonus/