Mit dem Verbot ab dem 11. Dezember reagiere die Bahn "auf den mehrfach von Fahrgästen geäußerten Wunsch" und wolle "das subjektive Sicherheitsempfinden" verbessern, sagte der Geschäftsleiter der S-Bahn München, Bernhard Weisser, am Donnerstag.
Geldstrafen soll es nicht geben
Um die Kontrolle des Verbots kümmern sich Bahn-Mitarbeiter und die Bundespolizei gemeinsam. Wer sich bei Hinweisen uneinsichtig zeigt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. In Münchner U-Bahnen, Trambahnen und Bussen gilt das Alkoholverbot bereits seit Mitte 2009. dapd/AZ