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Allerheiligen: Ab wann gilt das Tanzverbot an Allerheiligen?

Allerheiligen

Ab wann gilt das Tanzverbot an Allerheiligen?

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    Tanzverbot in Bayern: So wie Allerheiligen 2014 gelten mehrere Termine im Jahr als stille Tage. Öffentliche Partys sind dann verboten. Hier eine Übersicht.
    Tanzverbot in Bayern: So wie Allerheiligen 2014 gelten mehrere Termine im Jahr als stille Tage. Öffentliche Partys sind dann verboten. Hier eine Übersicht. Foto: Kaya/Archiv

    Das Tanzverbot in Bayern ist seit Jahren umstritten. Die Termine selbst sind zwar klar, heftig gerungen wurde aber immer wieder um die Frage, ab wie viel Uhr an den stillen Tagen die Einschränkungen für Musik- und Tanzveranstaltungen gelten.

    Halloween-Fans dürfen dieses Jahr immerhin zwei Stunden länger feiern als früher. Vor einem Jahr wurden die Regeln für das Tanzverbot an Allerheiligen etwas gelockert.

    Termine für Tanzverbot in Bayern 2014

    Diese Tage gelten im Freistaat als stille Tage mit Tanzverbot:

    • Aschermittwoch
    • Gründonnerstag
    • Karfreitag
    • Karsamstag
    • Allerheiligen - 1. November
    • Volkstrauertag
    • Totensonntag
    • Buß- und Bettag
    • 24. Dezember - Heiliger Abend

    An stillen Tagen sind alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten, "die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", so das Bayerische Innenministerium. Konkret geht es also vor allem um Partys, Konzerte und andere Feste, bei denen Musik läuft und getanzt wird.

    Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen erlaubt. Ausgenommen sind hier Karfreitag und Buß- und Bettag. Ohnehin gelten die strengsten Regeln am Karfreitag. An diesem Termin "ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten", so das Ministerium.

    Ab wann gilt das Tanzverbot an Allerheiligen?

    Und ab wann gilt das Tanzverbot in der Nacht von Halloween auf Allerheiligen? Genau darum wurde in den vergangenen Jahren gestritten. Im Sommer 2013 entschied dann der Landtag: Nachtschwärmer dürfen in die meisten stillen Tage in Bayern hineinfeiern. Der Schutz der stillen Tage beginnt seitdem erst um 2 Uhr in der Früh und nicht mehr schon um Mitternacht. Das betrifft auch Allerheiligen mit seinen Halloween-Partys.

    Auch bei der Zeitregelung zum Tanzverbot gibt es Ausnahmen: Am Karfreitag und am Karsamstag beginnt das Tanzverbot bereits um Mitternacht und am Heiligen Abend um 14 Uhr. Aber bis Weihnachten dauert es ja noch ein paar Wochen... AZ

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