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Ex-BND-Mitarbeiter: Acht Jahre Haft: Aus Langeweile und Frust spioniert

Ex-BND-Mitarbeiter

Acht Jahre Haft: Aus Langeweile und Frust spioniert

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    Ein ehemaliger Mitarbeiter des BND ist wegen seinen Spitzel-Tätigkeiten zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
    Ein ehemaliger Mitarbeiter des BND ist wegen seinen Spitzel-Tätigkeiten zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Stephan Jansen dpa

    Im Prozess um einen ehemaligen BND-Mitarbeiter ist das Urteil gefallen. Der 32-Jährige ist wegen jahrelanger Spitzel-Tätigkeit vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht sprach den Ex-BND-Mitarbeiter am Donnerstag des Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig. Ihm wurde zudem das Wahlrecht aberkannt.

    Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Anklage: Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann zehn Jahre Haft wegen Landesverrats in besonders schweren Fällen gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte auf eine deutlich niedrigere Strafe plädiert, ohne aber ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Anwälte des Mannes sahen keinen Landesverrat vorliegen, sondern den geringer eingestuften Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit. 

    Spitzel diente auch russischem Geheimdienst an

    Der gelernte Bürokaufmann hatte zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 teils streng geheime oder brisante Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND) an die CIA weitergegeben und dafür mindestens 80 000 Euro kassiert. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab. Als Motive gab er Langeweile, Frust und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz an. 

    Besonders brisant: Unter den weitergegebenen Dokumenten war eine Datenbank mit Tarn- und Klarnamen deutscher Agenten im Ausland. Markus R. soll dabei auch das Leben einer BND-Quelle im Ausland gefährdet haben. 2014 diente er sich zudem per Email dem russischen Geheimdienst an und lieferte drei BND-Dokumente, darunter laut Anklage ein "sehr hochwertiges". Vor Beginn der Zusammenarbeit mit den Russen beendete er den Kontakt jedoch von sich aus wieder.

    In seinem Schlusswort vor Gericht bat der 32-Jährige, der seit Juli 2014 in Untersuchungshaft sitzt, um Verzeihung: "Für das, was ich getan habe, möchte ich mich aufrichtig entschuldigen bei allen Leuten, die es betrifft." dpa/AZ

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