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1. November: Allerheiligen 2016: Wann das Tanzverbot am stillen Feiertag beginnt

1. November

Allerheiligen 2016: Wann das Tanzverbot am stillen Feiertag beginnt

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    An Allerheiligen 2016 gilt wieder Tanzverbot in Bayern. Es darf daher nur bis zwei Uhr ausgelassen gefeiert werden.
    An Allerheiligen 2016 gilt wieder Tanzverbot in Bayern. Es darf daher nur bis zwei Uhr ausgelassen gefeiert werden. Foto: Alexander Kaya

    Mit Allerheiligen 2016 gibt es am 1. November den nächsten stillen Feiertag in Bayern. Mit Rücksicht auf die religiöse Bedeutung herrscht dann ein Tanzverbot. Das betrifft vor allem die Menschen, die auf Halloween-Partys in den Dienstag feiern möchten.

    An stillen Feiertagen sind laut Innenministerium in Bayern alle Veranstaltungen verboten, "die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen". Dabei geht es vor allem um Partys und Konzerte - sportliche Veranstaltungen sind an Allerheiligen 2016 erlaubt.

    Allerheiligen 2016: Tanzverbot beginnt nicht um Mitternacht

    Auf Halloween-Partys muss nicht mehr um Punkt Mitternacht an Allerheiligen die Musik verstummen. Denn im Jahr 2013 hat der Landtag beschlossen, dass das Tanzverbot erst um 2 Uhr am Morgen beginnt.

    Und selbst dann müssen Lokale nicht sofort schließen. Es muss durch das Tanzverbot nur ruhiger zugehen - und natürlich darf nicht mehr getanzt werden.

    Neben Allerheiligen gibt es noch weitere stille Feiertage in Bayern. Hier eine Übersicht:

    • Aschermittwoch
    • Gründonnerstag
    • Karfreitag
    • Karsamstag
    • Volkstrauertag
    • Totensonntag
    • Buß- und Bettag
    • 24. Dezember - Heiliger Abend

    Der Tanzverbot beginnt wie an Allerheiligen an den meisten stillen Feiertagen um zwei Uhr in der Nacht. Es gibt aber Ausnahmen: Am Karfreitag und am Karsamstag gilt es schon ab Mitternacht, an Heiligabend erst ab 14 Uhr.

    Tanzverbot an Allerheiligen 2016 - aber nicht an Allerseelen

    An Allerheiligen wird - wie der Name schon sagt - aller Heiligen gedacht. Am 2. November folgt dann Allerseelen. Dabei geht es um dann Gedenken an alle Toten und ihrer Seelen. Dafür werden oft schon am Vortag die Gräber geschmückt.

    Im Gegensatz zu Allerheiligen ist Allerseelen kein Feiertag in Deutschland. Damit gilt auch kein Tanzverbot. sge

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