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Allerletzte Chance für Blumenmaler

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Allerletzte Chance für Blumenmaler

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    Mit dieser Blume wurde Augsburgs Graffitikünstler bekannt.
    Mit dieser Blume wurde Augsburgs Graffitikünstler bekannt. Foto: Michael Schreiner

    Mit einer hundertfach begangenen Straftat wurde er bekannt. Bis Ende 2011 hatte der 30-Jährige ganz Augsburg mit seinen Blumen verziert. Die stilisierte „AugsburgBlume“ wurde zu einer überregional bekannten Marke, die bis heute als Motiv auf dem Etikett eines Biobiers und auf T-Shirts verwendet wird. Doch während einige Augsburger die Blumen als Belebung der mitunter tristen Nachkriegsarchitektur von Bayerns drittgrößter Stadt sahen, betrachteten Polizei und Justiz die 470 Hinterlassenschaften schlicht als Straftat.

    Nach seiner jahrelangen Blumenserie stand der 30-Jährige deshalb zunächst 2012 vor Gericht. Der vielfach vorbestrafte Mann räumte die Zeichnungen damals ein und sagte, er habe die Welt etwas schöner machen wollen. Dies sei trotzdem „großer Mist“ gewesen. Der Amtsrichter ermahnte den Blumenmaler, dass bei erneuten unerlaubten Graffiti seine Zukunft „weder rosig noch blumig“ aussehen werde. Der Angeklagte gelobte Besserung. Doch er wurde rückfällig und verschandelte 2014 großflächig eine Regionalbahn im schwäbischen Dinkelscherben und eine Lärmschutzwand an der Bundesstraße 17 bei Augsburg. Das Augsburger Amtsgericht hatte den Wiederholungstäter deshalb 2016 zunächst zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

    In der Berufungsverhandlung am Freitag vor dem Landgericht Augsburg konnten seine Anwälte nun den Gang des Graffitikünstlers hinter Gitter gerade noch abwenden – mit einem Geständnis. Ein Jahr Haft lautete das Urteil – noch einmal mit Bewährung. Zudem muss er 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Schadenersatzforderungen von wohl mehreren 1000 Euro kommen dazu. Ein 26-jähriger Student aus Nürnberg, der an den zwei Graffiti mitgewirkt hatte, kam mit einer Geldstrafe davon. Ulf Vogler, dpa

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