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Aschaffenburg: Baby totgeschlagen: Mutter ist wohl vermindert schuldfähig

Aschaffenburg

Baby totgeschlagen: Mutter ist wohl vermindert schuldfähig

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    Im Aschaffenburger Prozess um die Kindstötung hat ein Gutachter der Angeklagten jetzt verminderte Schuldunfähigkeit bescheinigt. Das Urteil wird diesen Freitag erwartet. Symbolbild
    Im Aschaffenburger Prozess um die Kindstötung hat ein Gutachter der Angeklagten jetzt verminderte Schuldunfähigkeit bescheinigt. Das Urteil wird diesen Freitag erwartet. Symbolbild Foto: Alexander Kaya

    Die Mutter aus dem Landkreis Miltenberg, die ihren Säugling getötet haben soll, ist offenbar vermindert schuldfähig. Dies hat ihr ein Gutachter bescheinigt. Die Frau hatte das Schreien ihres sechs Monate alten Sohnes nicht mehr ertragen und ihn so lange geschlagen und geschüttelt bis dieser ruhig war. Wenige Tage später starb er an den Kopfverletzungen. Im Prozess sagte der Gutachter, der die Angeklagte nicht für voll schuldfähig hält, die brutale Reaktion auf das Schreien ihres Kindes sei "ein Ausdruck ihrer mangelnden Fähigkeit, Problemlösungen zu entwickeln". Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik empfahl der Gutachter aber nicht.

    Sohn so lange misshandelt, bis er bewusstlos war

    Die 32-Jährige hatte im vergangenen Juni ihr Kind so lange misshandelt, bis es bewusstlos wurde. Als Grund dafür nannte sie Überforderung, weil der Junge nicht schlafen wollte und unruhig war. Das Baby starb drei Tage später im Krankenhaus an den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen. Die Frau muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten.

    Ehemann verweigert die Aussage vor Gericht

    Am zweiten Prozesstag hatte der Ehemann die Aussage verweigert. Ihm und auch den Ärzten hatte die 32-Jährige zunächst erzählt, ihr Sohn sei vom Sofa auf den Steinboden gefallen. Das Paar hat noch einen zehn Jahre alten Sohn. Das Jugendamt war über die Probleme informiert, die Frau lehnte jedoch jede Hilfe ab, weil sie ihr Familienleben allein bewältigen wollte. Ursprünglich war für Dienstag bereits das Urteil vorgesehen. Nun wollen es die Richter an diesem Freitag, den 16. Januar, verkünden. dpa/lby

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