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Gesichtsschleier: Bayern setzt sich für Verbot von Gesichtsschleiern im Gericht ein

Gesichtsschleier

Bayern setzt sich für Verbot von Gesichtsschleiern im Gericht ein

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    Die Zeugin Amira B. im Strafjustizzentrum in München: Die Muslimin hatte sich lange dagegen gewehrt, vor Gericht ihren Schleier abzulegen.
    Die Zeugin Amira B. im Strafjustizzentrum in München: Die Muslimin hatte sich lange dagegen gewehrt, vor Gericht ihren Schleier abzulegen. Foto: Andreas Gebert/Archiv (dpa)

    Bayern setzt sich für ein Verbot von Gesichtsschleiern in deutschen Gerichten ein. Eine entsprechende Bundesratsinitiative brachte das Kabinett am Dienstag auf den Weg. Ziel ist eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Dabei gehe es um kein generelles Burka-Verbot, betonte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung. "Es geht nicht um persönliche oder religiöse Überzeugungen. Es geht uns ausschließlich um die ordentliche Durchführung eines Gerichtsverfahrens." Und da sei es eben wichtig, dass man bei einem Zeugen auch Mimik und Gestik bei der Aussage bewerten könne.

    Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweiligen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt.

    Gesichtsschleier vor Gericht verbieten?

    Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte den Vorstoß damit begründet, man brauche eine gesetzliche Regelung, wonach Kleidungsstücke, die das Gesicht verdecken, während einer Gerichtsverhandlung abgelegt werden müssen. Das sei zur Feststellung der Identität und für die Wahrheitsfindung zwingend notwendig.

    Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es - anders als für das Gericht selbst - bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweils zuständigen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt.

    Muslimin weigerte sich vor Amtsgericht, Gesichtsschleier abzulegen

    Im Islam sind viele gläubige Frauen mit Schleiern verhüllt. Die Burka ist nur die bekannteste Form der Verschleierung. Es gibt auch Nikab, Hidschab und Tschador. Ein Überblick.
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    Im Islam sind viele gläubige Frauen mit Schleiern verhüllt. Die Burka ist nur die bekannteste Form der Verschleierung. Es gibt auch Nikab, Hidschab und Tschador. Ein Überblick.

    Zuletzt hatte sich eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht geweigert, ihren Gesichtsschleier abzulegen. Der Richter ließ sie letztlich gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht zeigte die Zeugin dann den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht, dem Publikum blieb es verborgen. (dpa)

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