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Landesbetreuungsgeld: Betreuungsgeld beschlossen: So kommen Eltern an das Geld

Landesbetreuungsgeld

Betreuungsgeld beschlossen: So kommen Eltern an das Geld

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    Das neue Landesbetreuungsgeld in Bayern soll heute vom Kabinett beschlossen werden. Wie viel Geld gibt es? Ab wann - und für wen? Die wichtigsten Antworten.
    Das neue Landesbetreuungsgeld in Bayern soll heute vom Kabinett beschlossen werden. Wie viel Geld gibt es? Ab wann - und für wen? Die wichtigsten Antworten. Foto: Alexander Kaya/Symbolbild

    Bayern hat am Dienstag ein eigenen Betreuungsgeldgesetz beschlossen. Der Freistaat wolle die vielen Eltern, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr von der Bundesleistung profitieren könnten, nicht im Regen stehen lassen, so Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Das Bundesverfassungsgericht hatte das entsprechende Bundesgesetz im Sommer aus formalen Gründen gekippt. Wir dokumentieren, was Eltern in Bayern jetzt wissen sollten.

    Warum soll es ein bayerisches Betreuungsgeld geben?

    Der Bund darf das Betreuungsgeld nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht weiter auszahlen. Für Familienleistungen sind laut Karlsruhe die Länder zuständig. Deshalb übernimmt dies nun die bayerische Staatsregierung. Als Begründung stützt sich die Staatsregierung auf Zahlen, wonach über 70 Prozent der Eltern in Bayern die Bundesleistung beantragt hatten. Mehrere Fachverbände haben Einwände, doch will sich die CSU davon nicht beirren lassen.

    Wie hoch ist das Landesbetreuungsgeld in Bayern?

    Wie beim bisherigen Betreuungsgeld sollen Eltern künftig 150 Euro monatlich bekommen.

    Wer hat Anspruch auf das Landesbetreuungsgeld?

    • Nach dem Gesetzentwurf erhalten Eltern das Betreuungsgeld für jedes Kind ab dem Alter von 14 Monaten.
    • Die Leistung wird maximal 22 Monate ausgezahlt. Sie schließt zeitlich an das Elterngeld an, das Eltern für Kinder im Alter bis 14 Monate erhalten können.
    • Als weitere Voraussetzung müssen Familien vor einem Antrag schon mindestens zwölf Monate in Bayern wohnen.

    Was müssen Eltern zusätzlich beachten?

    Sie dürfen keinen Platz in einer Kindertages- oder Kinderpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen, den der Freistaat fördert. Zudem setzt die Staatsregierung einen Nachweis über Früherkennungsuntersuchungen voraus - die Kinder müssen also entsprechend beim Arzt gewesen sein. Dasselbe gilt bereits beim Landeserziehungsgeld und einer Anmeldung für die Krippe.

    Können Familien jetzt schon einen Antrag stellen?

    Nein, weil es noch kein gültiges Gesetz gibt. Dieses soll aber noch 2015 in Kraft treten. Das Betreuungsgeld gilt laut Gesetzentwurf rückwirkend bis 1. Januar dieses Jahres. Wer sein Kind also seit August zu Hause betreut, kann zwar wohl erst Ende des Jahres den Antrag stellen, bekommt dann aber die 150 Euro für jeden Monat nachträglich bezahlt.

    Wo kann man den Antrag auf das Landesbetreuungsgeld Bayern stellen?

    Die Anträge wird es bei den Elterngeldkassen der Kommunen geben.

    Müssen bereits genehmigte Anträge neu gestellt werden?

    Nein. Familien, die bereits Betreuungsgeld erhalten, können die Leistung für die gesamte Dauer der Bewilligung weiter beziehen und müssen nichts zurückzahlen.

    Welche Leistungen für Eltern zahlt der Staat sonst noch?

    • Der Bund fördert Eltern mit dem Bundeselterngeld. Das Einkommen, das durch die Betreuung eines Kindes wegfällt, soll so ersetzt werden. Es wird maximal zwölf bis 14 Monate gezahlt und liegt bei zwei Dritteln des vorherigen Einkommens, höchstens aber monatlich 1800 Euro. Als weitere Stufe gibt es das Elterngeld Plus, das bis zu 24 Monate gilt. In der Regel wird pro Monat die Hälfte des einkommensabhängigen Elterngeldes ausgezahlt.
    • Das bayerische Landeserziehungsgeld ist keine Familien-, sondern eine Sozialleistung. Es kann für jedes Kind beantragt werden, bezahlt wird beim ersten Kind bis zu sechs, ab dem zweiten Kind bis zu zwölf Monate. Der Bezieher darf maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Zudem orientiert es sich an Einkommensgrenzen.
    • Das Kindergeld wird unabhängig von der Art der Betreuung eines Kindes bezahlt. Eltern erhalten für ihre ersten zwei Kinder monatlich jeweils 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und ab dem vierten Kind für jedes weitere 219 Euro. Das Kindergeld ist vom Einkommen unabhängig. (mit epd und kna)
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