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Bewährung für IS-Helfer

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Bewährung für IS-Helfer

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    Ein ehemaliger Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) aus Kissing im Kreis Aichach-Friedberg ist am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in München zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Schüler hatte zwischen Ende 2014 und Anfang 2015 über das Internet Kontakt zu deutschen IS-Kämpfern aufgenommen, die sich in Syrien aufhielten. Für mehrere Islamisten legte er Nutzerprofile bei Facebook an, da deren Zugänge zum sozialen Netzwerk wegen Werbung für den IS gesperrt worden waren. Das Gericht wertete das als „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“.

    Die Richter des 8. Strafsenats blieben aber deutlich unter dem von der Generalstaatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Oberstaatsanwalt Andreas Franck hatte am Ende des mehrtägigen Prozesses dafür plädiert, den heute 22-Jährigen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis zu schicken. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht als geläutert gezeigt. Er gab zu, dass er Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat – kurz IS – war. Er habe sich, weil er sich nach einem schulischen Misserfolg in einer Krise befand, viel im Internet umgesehen und sich dort radikalisiert. Jetzt wolle er damit aber nichts mehr zu tun haben. Er schäme sich für sein Verhalten.

    Der Angeklagte hatte nicht nur die Facebook-Profile für die Islamisten angelegt. Er hatte über Facebook auch ein Video verbreitet, das die Enthauptung eines Soldaten durch einen IS-Kämpfer zeigt. Über den Nachrichtendienst WhatsApp schickte er zudem ein Foto weiter, auf dem zu sehen ist, wie ein jordanischer Kampfpilot in einen Käfig gesperrt und verbrannt wird. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sagte, der 22-Jährige habe sich inzwischen glaubhaft vom IS distanziert. Das Gericht gehe davon aus, dass er künftig ein „rechtschaffenes“ Leben führen werde. Der 22-Jährige absolviert derzeit eine Ausbildung – mit guten Noten und positiven Bewertungen durch seine Lehrer. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vorgehen will, blieb zunächst unklar.

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