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München: Brutale Prügelattacke: Geschäftsmann fordert 200.000 Euro Schmerzensgeld

München

Brutale Prügelattacke: Geschäftsmann fordert 200.000 Euro Schmerzensgeld

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    Drei Schweizer Jugendliche haben vor sieben Jahren einen Geschäftsmann am Sendlinger Tor schwer verletzt, nun fordert er mehr Schmerzensgeld.
    Drei Schweizer Jugendliche haben vor sieben Jahren einen Geschäftsmann am Sendlinger Tor schwer verletzt, nun fordert er mehr Schmerzensgeld. Foto: Lukas Barth/dpa/Archiv

    Der Gewaltexzess von Schülern bei einer Klassenfahrt in München wird nach sieben Jahren vor dem Zivilgericht neu aufgerollt. Ein Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, dessen Gesicht zertrümmert wurde, verlangt 200.000 Euro Schmerzensgeld vom Initiator der Attacke. Ein Senat des Oberlandesgerichts München bemühte sich am Dienstag vergeblich um eine gütliche Einigung. Eine umfassende Beweisaufnahme soll nun Klarheit über den Vorfall und die Ansprüche des Klägers schaffen.

    Der damals 46 Jahre alte Geschäftsmann aus Ratingen war im Juni 2009 am Sendlinger Tor in München von drei Schweizer Schülern angegriffen worden. Der jetzt 24 Jahre alte Haupttäter schlug ihn mit der Faust zu Boden und zertrampelte ihm das Gesicht. Er war 2010 wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden und nach Verbüßung von vier Jahren entlassen worden. Im Schmerzensgeldverfahren hatte das Landgericht dem Kläger 80.000 Euro zugesprochen, die ihn aber nicht zufriedenstellten.

    Opfer mit Angebot des jungen Mannes unzufrieden

    Am Dienstag gab sich der jetzt 53 Jahre alte Kläger dann mit dem Angebot des jungen Mannes und dessen Vaters - 25.000 Euro binnen Monatsfrist und dieselbe Summe noch einmal "in überschaubarer Zeit" - nicht zufrieden.

    "Was können Sie mit einem höheren Schmerzensgeld durch Urteilsspruch anfangen?" fragte die Vorsitzende, die 200.000 Euro jedenfalls nach deutschen Maßstäben für überzogen hielt. Falls der Beklagte unterhalb der Pfändungsgrenze bleibe, "bekommen Sie Ihr Leben lang keinen Cent". Aber wenn der junge Mann hoffen könne, noch jemals "etwas aus seinem Leben zu machen", werde er einen vernünftigen Vergleich erfüllen, ergänzte einer der beisitzenden Richter. Die Appelle verhallten ohne Resonanz. Der Prozess dauert an. dpa/lby

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