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Justiz in Bayern: Der Fall Mollath offenbart Schwachstellen

Justiz in Bayern

Der Fall Mollath offenbart Schwachstellen

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    Der Fall Mollath wirft aus Sicht der Opposition auch grundsätzliche Fragen nach der Arbeitsweise der bayerischen Justiz auf.
    Der Fall Mollath wirft aus Sicht der Opposition auch grundsätzliche Fragen nach der Arbeitsweise der bayerischen Justiz auf. Foto: Fr Cul Sja dpa

    Den Vorwurf, sie würden Steuerhinterziehung und Geldwäsche als „Kavaliersdelikte“ behandeln, wollen Justiz und Finanzverwaltung in Bayern nicht auf sich sitzen lassen. Justizministerin Beate Merk (CSU) versicherte gestern im Rechtsausschuss des Landtags, die Behörden würden „streng systematisch“ gegen derlei Delikte vorgehen und „selbstverständlich ohne Ansehen der Person ermitteln“.

    Mollath zwangsweise in psychiatrischen Kliniken

    Ausgangspunkt der Debatte war der Fall Gustl Mollath. Der seit 2006 zwangsweise in psychiatrischen Kliniken untergebrachte 56-jährige Nürnberger hatte, als er sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Körperverletzung zu verteidigen versuchte, seine Frau und Mitarbeiter einer Bank beschuldigt, in Schwarzgeldverschiebungen verstrickt zu sein. Die Staatsanwaltschaft erkannte aufgrund seiner Angaben allerdings keinen Anfangsverdacht für eine Straftat und sah sich deshalb im Landtag dem Vorwurf ausgesetzt, nicht entschlossen genug nachgeforscht zu haben.

    Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich wies diesen Vorwurf gestern noch einmal zurück. Daran ändere auch ein erst später aufgetauchter interner Revisionsbericht der Bank nichts. Dieser Bericht wird von Unterstützern Mollaths als Beleg dafür gewertet, dass seine Hinweise in die richtige Richtung gingen. Nerlich aber beteuerte erneut: „Weder die Schwarzgeldverschiebungen wurden belegt noch Bargeldtransfers.“

    Kritik an Arbeitsweise der bayerischen Justiz

    Der Fall Mollath, dessen Wiederaufnahme derzeit geprüft wird, wirft aus Sicht der Opposition auch ganz grundsätzliche Fragen nach der Arbeitsweise der bayerischen Justiz auf. Die Rechtsexpertin der Grünen, Christine Stahl, sagte, sie zweifle nicht daran, dass Staatsanwälte und Steuerfahnder „tun, was sie können“. Das Hauptproblem besteht aus ihrer Sicht in der Personalausstattung der Behörden. Bei der Steuerfahndung sei „beinahe jede zweite Stelle nicht besetzt“.

    Dazu musste Roland Jüptner, der Präsident des Landesamtes für Steuern, einräumen, dass Bayern bei einigen Kennzahlen im Bundesvergleich „nicht so ganz gut dasteht“.

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