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19.01.2018

Der Gehilfe des Amokläufers

Prozess Im Juli 2016 schoss ein Schüler im Münchner Olympia-Einkaufszentrum wild um sich, tötete neun Menschen. Nun wurde der Mann verurteilt, der ihm die Waffe verkauft hatte

München Für die Angehörigen waren es schier unerträgliche Stunden. 21 Verhandlungstage lang saßen Hinterbliebene der neun Opfer vom Münchner Amoklauf dem Mann gegenüber, der dem Schützen die Pistole für seine Bluttat vom 22. Juli 2016 verkauft hatte. David S., der Amokläufer, erschoss sich kurz danach selbst und entzog sich somit der Verantwortung. Auf der Anklagebank vor dem Münchner Landgericht I saß dafür mehr als 100 Verhandlungsstunden lang Philipp K., sein Waffenhändler. Meist blieb er teilnahmslos und schwieg. Am Freitag, dem Tag der Urteilsverkündung, bricht der 33-jährige Marburger dann doch sein Schweigen: „Es tut mir leid, ich habe das nie gewollt“, sagt er in Richtung der Hinterbliebenen.

Die meisten der 25 Angehörigen hören diese Worte aber nicht mehr. Sie haben geschlossen den Gerichtssaal verlassen, noch bevor die beiden Verteidiger des gebürtigen Kölners mit ihren Plädoyers begonnen hatten. Und so spricht auch Richter Frank Zimmer wenige Stunden später sein Urteil vor fast leeren Bänken der Nebenklage. Für sieben Jahre soll Philipp K. hinter Gitter – wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und diverser Verstöße gegen das Waffengesetz. Es ist laut Münchner Staatsanwaltschaft das erste Mal, dass ein illegaler Waffenverkäufer in diesem Maße für eine Tat zu Verantwortung gezogen wird. Dies sei ein Signal an die Angehörigen, aber auch an andere Waffenhändler, die noch im Dark-net aktiv seien. Obwohl das hier sicher ein einzigartiger Fall sei.

Ihr Urteil begründet die Kammer fast drei Stunden lang. In zehn Abschnitten erklärt Richter Zimmer, was für und was gegen den Angeklagten gesprochen hat. Sein Geständnis gleich zu Beginn des Verfahrens im August 2017, die Reue zum Schluss und die gute Zusammenarbeit des Angeklagten mit den hessischen und bayerischen Behörden – all das habe das Gericht zugunsten von Philipp K. gewertet, sagt Zimmer.

Der Angeklagte habe professionell im Darknet mit Schusswaffen gehandelt, seine damalige schwangere Freundin mit hineingezogen, sei von Geldgier getrieben gewesen. „Er hat vom Waffenhandel gelebt und geprüft, ob er in den Rauschgifthandel einsteigen soll“, führt Zimmer aus. Rund 4500 Euro hatte Philipp K. von David S. für eine Pistole vom Typ Glock 17 und mehr als 450 Schuss Munition verlangt. Ein Wucherpreis, so der Richter, den S. demnach nur aus purer Verzweiflung bereit war zu bezahlen. Ein Jahr lang sei der 18-Jährige auf der Suche nach einer passenden Waffe und für den seiner Ansicht nach richtigen Zeitpunkt für die Tat gewesen. Für den Amoklauf wählte er den gleichen Waffen-Typ und den fünften Jahrestag des Attentats des rechtsextremen norwegischen Massenmörders AndersBreivik. Philipp K. und sein Kunde teilten die auch gleiche rechte Gesinnung. „Sie waren Brüder im Geiste“, hieß es von der Nebenklage. Philipp K. grüßte mit „Heil Hitler“, hatte dessen Hetzschrift „Mein Kampf“ auf der Festplatte, und sein Foto war in ein Bild des „Führers“ montiert. Der von Gutachtern als psychisch krank eingestufte Amokläufer S. malte Hakenkreuze und nutzte die gleiche Begrüßungsformel. Die Opfer seiner Tat waren vorwiegend junge Menschen mit Migrationshintergrund. Sie glichen Altersgenossen, die ihn gemobbt hatten.

Bei der Strafzumessung seien die eindeutig rechtsradikalen Ansichten des Waffenlieferanten aber unerheblich gewesen, sagt Richter Zimmer. Verschwörungstheorien, wonach V-Leute gedeckt und Fehler vertuscht werden sollten, weist er zurück: „Jedes Blatt wurde umgedreht – keine Frage ist offen geblieben.“ 37 Zeugen seien vernommen worden, sechs Sachverständige gehört. Die Hintergründe seien mehr aufgeklärt worden, als es für die Urteilsfindung nötig gewesen sei.

Für die Angehörigen der Opfer, die während der Sitzungen immer wieder mit Tränen zu kämpfen hatten, bleiben offene Fragen. Ein Nebenklage-Vertreter kündigte bereits die Prüfung einer Revision an. Das letzte Wort in diesem Fall werde der Bundesgerichtshof haben.

Aleksandra Bakmaz und Sabine Dobel, dpa

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