Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Hypo Real Estate: Entscheidung über Anklage gegen Ex-HRE-Führung zieht sich weiter hin

Hypo Real Estate

Entscheidung über Anklage gegen Ex-HRE-Führung zieht sich weiter hin

    • |
    Wird die Ex-HRE-Führung angeklagt? Die Entscheidung zieht sich hin. (Symbolbild)
    Wird die Ex-HRE-Führung angeklagt? Die Entscheidung zieht sich hin. (Symbolbild) Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)

    Die Prüfung der Anklage gegen früheren Vorstände der Hypo Real Estate zieht sich weiter hin. Das Landgericht München I befasse sich intensiv mit dem Verfahren, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz der Deutschen Presse-Agentur in München. Allerdings handele es sich um eine außergewöhnlich umfangreiche Anklage. Ein genauer Zeitpunkt der Entscheidung, ob diese zugelassen wird, lasse sich derzeit nicht absehen. Ob es zu einem Strafprozess gegen die Ex-Manager kommt, ist damit weiter offen.

    Die Staatsanwaltschaft München hatte nach jahrelangen Ermittlungen 2014 Anklage gegen Ex-HRE-Chef Georg Funke sowie sieben weitere ehemalige Vorstände des Immobilienfinanzierers erhoben. Sie sollen in offiziellen Firmenberichten die Lage der Bank geschönt haben. Funke hatte stets jede Verantwortung für das Drama um den Immobilienfinanzierer, der 2008 fast kollabiert war und mit staatlichen Milliardenhilfen aufgefangen werden musste, von sich gewiesen.

    Warum verzögert sich das Verfahren gegen die HRE-Führung?

    Dass sich das Verfahren weiter verzögert, liegt zum einen am Wechsel des ursprünglich zuständigen Richters Peter Noll ans Oberlandesgericht München. Mittlerweile befasst sich Nolls Nachfolgerin Petra Wittmann, Vorsitzende Richterin der 5. Strafkammer, mit dem Fall. Nach den Worten von Funkes Anwalt Werner Kreuzer ist dabei auch offen, ob vorab ein Gutachten zu den Firmenberichten eingeholt werde. In diesem Fall dürfte sich die Entscheidung über die Anklage noch bis ins kommende Jahr hinziehen, erwartet der Anwalt.

    Zugleich wäre ein neutrales Gutachten aus seiner Sicht eine wichtige Voraussetzung für einen möglichen Prozess, weil es darin um zentrale Punkte der Anklage gehen würde. Gerichtssprecherin Titz erklärte dazu: "Es bleibt der Entscheidung des Gerichts vorbehalten, ob ein Gutachten eingeholt werden muss, um eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage zu treffen."

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden