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Neuburg: Fall Rupp: Unschuldig verurteilte Familie fordert Entschädigung

Neuburg

Fall Rupp: Unschuldig verurteilte Familie fordert Entschädigung

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    2009 wurde die Leiche des Landwirts aus der Donau geborgen - das Geständnis seiner Familie erwies sich dadurch als falsch.
    2009 wurde die Leiche des Landwirts aus der Donau geborgen - das Geständnis seiner Familie erwies sich dadurch als falsch. Foto: Barbara Feneberg

    Zehn Jahre sind seit dem Fehlurteil des Landesgerichts in Ingolstadt vergangen, bei die Familie eines getöteten Landwirts zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Jetzt kämpft die Familie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) um Haftentschädigung.

    Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnt es ab, der Witwe des Mannes und ihren Kindern Geld für die Jahre zu zahlen, die sie unschuldig im Gefängnis saßen. Ihre Anwälte legten jetzt Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen die europäische Menschenrechtskonvention bei dem Straßburger Gericht ein. Das Verfahren richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, so der Anwalt Klaus Wittmann am Mittwoch.

    OLG München lehnt Haftentschädigung ab

    Der getötete Landwirt aus Neuburg an der Donau verschwand 2001 spurlos. Nachdem 2005 die Witwe, ihre beiden Töchter und der Freund eines der Mädchen gestanden hatten, den Bauern erschlagen, zerstückelt und teils an die Hofhunde verfüttert zu haben, wurden sie wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Vier widerriefen ihre Geständnisse aber wieder.

    Schließlich wurde 2009 die weitgehend unversehrte Leiche des Mannes zufällig aus der Donau geborgen. Der Landwirt saß hinter dem Steuer seines Autos. Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Landshut wurde das Quartett freigesprochen. Das OLG lehnt die Haftentschädigung aber ab. Das Argument: Die Familie sei durch ihre Geständnisse selbst schuld an der Verurteilung. AZ/dpa/lby

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