Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

München: Geplante zweite S-Bahn-Stammstrecke: Fall für Münchner Verwaltungsgericht

München

Geplante zweite S-Bahn-Stammstrecke: Fall für Münchner Verwaltungsgericht

    • |
    Die geplante zweite S-Bahn-Stammstrecke beschäftigt nun ein Münchner Verwaltungsgericht.
    Die geplante zweite S-Bahn-Stammstrecke beschäftigt nun ein Münchner Verwaltungsgericht. Foto: Marc Müller/dpa/Archiv

    Die geplante zweite S-Bahn-Stammstrecke in München beschäftigt seit Dienstag wieder den bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Mehrere Anlieger in der Nähe des Hauptbahnhofs haben gegen den Planfeststellungsbeschluss zum westlichen Abschnitt des Milliardenprojekts geklagt. Sie stören sich unter anderem an Beeinträchtigungen durch die Baustelle und an einem geplanten Treppenaufgang, der von der neuen Strecke an die Oberfläche führen soll. Nach Angaben der Planer gibt es dafür allerdings keine Alternative.

    Die Planungen für die zweite S-Bahn-Röhre durch die Münchner Innenstadt hatten zuletzt eine entscheidende Hürde genommen: Inzwischen besteht Baurecht für die gesamte Strecke. Bevor mit dem Bau begonnen wird, muss aber die Finanzierung noch einmal endgültig geklärt werden, und zwar auf Basis einer neuen Kostenschätzung. Zuletzt waren Kosten von rund drei Milliarden Euro im Gespräch. Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass in diesem Jahr mit vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen wird. Die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. 

    Die Stammstrecke beschäftigt die Richter nicht zum ersten Mal: In einem früheren Prozess hatte der Verwaltungsgerichtshof Besitzern von Läden am Münchner Marienhof einen Anspruch auf Ergänzung der Planfeststellung hinsichtlich des Lärmschutzes zugesprochen. dpa/lby

    Lesen Sie dazu auch:

    Wie sich die neue S-Bahn-Strecke auf Pendler in der Region auswirkt 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden